Augenscheinliche Schusswaffe entpuppt sich als Spielzeugwaffe
Am 18. Februar 2025 haben Beamte der Bundespolizei eine tรคuschend echt aussehende Spielzeugwaffe an der Luftsicherheitskontrollstelle sichergestellt.
Ein 22-jรคhriger Afghane hatte sie zuvor aus seinem Hosenbund gezogen und wie selbstverstรคndlich in eine Gepรคckwanne gelegt. Die sofort alarmierten Beamten sicherten die Waffe und konnten nach รberprรผfung feststellen, dass es sich um eine sogenannte Anscheinswaffe handelt, die den Regelungen des Waffengesetzes unterliegt. In einer Befragung gab der 22-jรคhrige Mann an, die Pistole zu seinem persรถnlichen Schutz mitzufรผhren, da er sich im privaten Umfeld unsicher fรผhle.
Die Bundespolizisten stellten die Spielzeugwaffe sicher und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Hintergrund:
Anscheinswaffen sind in der Anlage 1 zu ยง 1 Abs. 4 Waffengesetz unter 1.6 definiert. Vereinfacht gesagt handelt es sich um Gegenstรคnde, die aussehen wie Schusswaffen und mit echten Schusswaffen verwechselt werden kรถnnen. Das Fรผhren solcher Anscheinswaffen in der รffentlichkeit ist verboten.
