Am 18.12.2019 gegen 18:30 Uhr beobachtete ein 18-jähriger Anwohner der Oppelner Straße in Bonn-Tannenbusch zwei junge Männer, die im Hausflur eines Mehrfamilienhauses Marihuana an zwei Kunden verkauften. Als er sie darauf ansprach, wurden beide ihm gegenüber verbal aggressiv, woraus sich eine Schlägerei vor dem Haus entwickelte.
Mindestens zwei weitere Tatverdächtige kamen hinzu und griffen den Anwohner und einen weiteren, 21-jährigen Geschädigten mit Schlägen, Tritten und einer Eisenstange an. Der 21-Jährige erlitt durch einen Schlag mit der Eisenstange auf den Kopf eine blutende Platzwunde und eine Gehirnerschütterung. Er musste in einem Krankenhaus ambulant behandelt werden. Dem 18-Jährigen wurde noch am Boden liegend gegen den Kopf getreten. Er erlitt leichte Verletzungen.
Als die alarmierte Polizei eintraf, flüchteten die Tatverdächtigen. Im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen wurden mehrere Personen kontrolliert, von denen ein 18-Jähriger später als Tatverdächtiger identifiziert werden konnte.
Die folgenden Ermittlungen der EG Tannenbusch führten zur Identifizierung von drei weiteren tatverdächtigen jungen Männern (18, 18 und 25 Jahre), die den Ermittlern alle bereits im Zusammenhang mit Drogenhandel bekannt sind. Bei dem 18-jährigen Haupttatverdächtigen handelt es sich um einen Bonner Intensivtäter, der am 23.12.2019 aufgrund eines Haftbefehls wegen gewerbsmäßigen Drogenhandel in Köln festgenommen wurde (siehe hierzu unsere Meldung vom 27.12.2019, 11:00 Uhr: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/4478577).
Gegen den 25-jährigen tatverdächtigen Bonner, der bereits am 02.09.2019 an gleicher Stelle einen Mann niedergeschlagen und am Boden getreten haben soll, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bonn beim Amtsgericht Bonn ein Haftbefehl erlassen. Er wurde durch Zivilfahnder der Bonner Polizei am 13.01.2020 in Bonn festgenommen und befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt. Von dort wurde er bereits am 14.01.2020 einem Gerichtstermin zugeführt, der im Zusammenhang mit einem großen Durchsuchungs- und Festnahmeeinsatz vom 08.05.2018 in Bonn-Tannenbusch steht (siehe hierzu unsere Meldung vom 08.05.2018, 11:26 Uhr: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/7304/3938072).
Wegen gewerbsmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln in mehreren Fällen wurde er dabei zu zwei Freiheitsstrafen von insgesamt 3 Jahren und 5 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Darüber hinaus wird er sich zukünftig auch noch wegen Wohnungseinbruchdiebstahls und zwei Körperverletzungsdelikten vor Gericht verantworten müssen. Die Ermittlungen gegen die zwei weiteren Tatverdächtigen dauern an.