Erstmals Ausgangssperre im Westerwaldkreis
Ab Mitternacht, 25. Mรคrz 2021, gilt dann im gesamten Westerwaldkreis auch erstmals eine Ausgangssperre im Zeitraum von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr am Folgetag.
Das eigene Haus oder die eigene Wohnung darf in diesem Zeitraum dann nur mit triftigem Grund verlassen werden, wie z.B. zur Ausรผbung beruflicher Tรคtigkeiten, zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr fรผr Leib, Leben und Eigentum oder zur Inanspruchnahme von akut notwendigen medizinischen oder veterinรคrmedizinischen Versorgungsleistungen.
Auch der Besuch von Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Lebensgefรคhrtinnen und Lebensgefรคhrten, von Verwandten in gerader Linie, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschrรคnkungen (auรerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich sind wรคhrend der Ausgangssperre gestattet.
Erlaubt ist ebenfalls die Begleitung und Versorgung von unterstรผtzungsbedรผrftigen Personen und Minderjรคhrigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zustรคnden und Handlungen zur Versorgung von Tieren einschlieรlich des Ausfรผhrens (lediglich eine Person).
Die Ausรผbung der Jagd zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen unter Beachtung des Hygienekonzepts โJagdโ ist auch als Ausnahme zur Ausgangssperre geregelt.
Landrat Schwickert bedauert, dass die Westerwรคlderinnen und Westerwรคlder sich nunmehr wieder auf neue Regelungen einstellen mรผssen. โAber wir haben leider keinerlei Spielrรคume. Die Vorgaben des Landes zwingen uns dazu, bei einer an drei Tagen hintereinander den Wert von 100 รผbersteigenden Inzidenz, die entsprechende Allgemeinverfรผgung zu erlassenโ, so der Westerwรคlder Landrat. Schwickert appelliert an Bund und Land Maรnahmen zu finden, die den Menschen wieder Perspektiven bieten und aus dem Lockdown fรผhren.
โAber jetzt haben wir auch im Westerwaldkreis erst einmal die dritte Welle vor der Brust. Ich hoffe, dass wir diese auch wieder wie die ersten beiden Wellen einigermaรen glimpflich meistern.โ Dazu wiederholt der Landrat nochmals seine eindringliche Bitte: โEs ist fรผr alle mรผhsam und viele kรถnnen es nicht mehr hรถren, aber zum Selbstschutz und zum Schutz anderer und damit zur Eindรคmmung der Pandemie mรผssen wir uns solidarisch an die geltenden Regeln halten.โ
Die neue Allgemeinverfรผgung tritt am 25. Mรคrz 2021 in Kraft und gilt zunรคchst bis 11. April 2021. Die aktuelle Allgemeinverfรผgung ist unter www.westerwaldkreis.de einzusehen.
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