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Ausgangssperre im Westerwaldkreis

Ausgangssperre im Zeitraum von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr am Folgetag

Erstmals Ausgangssperre im Westerwaldkreis

Ab Mitternacht, 25. März 2021, gilt dann im gesamten Westerwaldkreis auch erstmals eine Ausgangssperre im Zeitraum von 21.00 Uhr bis 05.00 Uhr am Folgetag.

Das eigene Haus oder die eigene Wohnung darf in diesem Zeitraum dann nur mit triftigem Grund verlassen werden, wie z.B. zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten, zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum oder zur Inanspruchnahme von akut notwendigen medizinischen oder veterinärmedizinischen Versorgungsleistungen.
Auch der Besuch von Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, von Verwandten in gerader Linie, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich sind während der Ausgangssperre gestattet.
Erlaubt ist ebenfalls die Begleitung und Versorgung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen und Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich des Ausführens (lediglich eine Person).

Die Ausübung der Jagd zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen unter Beachtung des Hygienekonzepts „Jagd“ ist auch als Ausnahme zur Ausgangssperre geregelt.

Landrat Schwickert bedauert, dass die Westerwälderinnen und Westerwälder sich nunmehr wieder auf neue Regelungen einstellen müssen. „Aber wir haben leider keinerlei Spielräume. Die Vorgaben des Landes zwingen uns dazu, bei einer an drei Tagen hintereinander den Wert von 100 übersteigenden Inzidenz, die entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen“, so der Westerwälder Landrat. Schwickert appelliert an Bund und Land Maßnahmen zu finden, die den Menschen wieder Perspektiven bieten und aus dem Lockdown führen.

„Aber jetzt haben wir auch im Westerwaldkreis erst einmal die dritte Welle vor der Brust. Ich hoffe, dass wir diese auch wieder wie die ersten beiden Wellen einigermaßen glimpflich meistern.“ Dazu wiederholt der Landrat nochmals seine eindringliche Bitte: „Es ist für alle mühsam und viele können es nicht mehr hören, aber zum Selbstschutz und zum Schutz anderer und damit zur Eindämmung der Pandemie müssen wir uns solidarisch an die geltenden Regeln halten.“

Die neue Allgemeinverfügung tritt am 25. März 2021 in Kraft und gilt zunächst bis 11. April 2021. Die aktuelle Allgemeinverfügung ist unter www.westerwaldkreis.de einzusehen.

 

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