Auto erfasst drei Kinder in München-Sendling – Fahrer flüchtet nach schwerem Unfall
München. Bei einem Verkehrsunfall in München-Sendling hat ein Autofahrer drei Kinder erfasst, die gemeinsam auf ihren Fahrrädern unterwegs waren. Alle drei Kinder stürzten durch den Zusammenstoß und erlitten Verletzungen. Obwohl der 42-jährige Fahrer den folgenschweren Unfall verursacht haben soll, hielt er nicht an. Stattdessen beschleunigte er seinen VW Polo, kollidierte wenig später mit einem Kleintransporter und flüchtete anschließend. Die Polizei leitete sofort eine Fahndung ein und konnte den mutmaßlichen Unfallfahrer schließlich ermitteln.
Drei Kinder auf Fahrrädern von Auto erfasst
Der schwere Verkehrsunfall ereignete sich am Samstag, 25. Juli 2026, gegen 18.45 Uhr in der Lindenschmitstraße im Münchner Stadtteil Sendling. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei war ein 42-jähriger Mann mit einem VW Polo stadtauswärts unterwegs.
Zur gleichen Zeit fuhren ein zehnjähriges Kind sowie zwei elfjährige Kinder mit ihren Fahrrädern in dieselbe Richtung. Aus bislang ungeklärter Ursache erfasste das Auto die drei jungen Radfahrer. Infolge des Zusammenstoßes wurden sämtliche Kinder von ihren Fahrrädern geschleudert. Dabei zogen sie sich Verletzungen zu.
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Fahrer beschleunigt nach dem Zusammenstoß
Obwohl die Kinder verletzt auf der Straße zurückblieben, stoppte der Fahrer seinen Wagen offenbar nicht. Nach Angaben der Polizei beschleunigte der 42-Jährige stattdessen seinen VW Polo und setzte seine Fahrt durch die Lindenschmitstraße fort.
Im weiteren Straßenverlauf kam es zu einer weiteren Kollision. Dabei stieß der VW Polo mit einem Kleintransporter zusammen. Doch auch nach diesem Unfall blieb der Fahrer nicht vor Ort. Er entfernte sich vielmehr in zunächst unbekannte Richtung.
Ob der Kleintransporter durch die Kollision erheblich beschädigt wurde oder ob sich weitere Menschen verletzten, war zunächst nicht bekannt. Die Polizei konzentrierte ihre Maßnahmen unmittelbar auf die Suche nach dem geflüchteten Autofahrer.
Polizei leitet sofort Fahndung ein
Nachdem die Einsatzkräfte über den Unfall informiert worden waren, leitete die Münchner Polizei umgehend Fahndungsmaßnahmen ein. Im Zuge dieser Ermittlungen gelang es den Beamten, den mutmaßlichen Fahrer des VW Polo zu identifizieren.
Gegen den 42-Jährigen wird nun unter anderem wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt. Außerdem steht der Verdacht einer Gefährdung des Straßenverkehrs im Raum. Darüber hinaus beschlagnahmten die Ermittler seinen Führerschein.
Die Beschlagnahme bedeutet, dass der Mann bis zu einer weiteren Entscheidung zunächst keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge führen darf. Über mögliche weitere strafrechtliche oder fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen entscheiden die zuständigen Behörden im weiteren Verfahren.
Zwei Kinder kommen in ein Krankenhaus
Rettungskräfte kümmerten sich nach dem Unfall um die drei verletzten Kinder. Das zehnjährige Kind und eines der beiden elfjährigen Kinder wurden mit Rettungswagen in ein Münchner Krankenhaus gebracht. Dort behandelten Ärzte beide Kinder ambulant.
Das zweite elfjährige Kind wurde zunächst direkt an der Unfallstelle medizinisch versorgt. Anschließend begab es sich gemeinsam mit seinen Eltern ebenfalls in ärztliche Behandlung. Weitere Einzelheiten zu den Verletzungen veröffentlichte die Polizei zunächst nicht.
Verkehrspolizei ermittelt zum Unfallhergang
Die weiteren Ermittlungen hat die Münchner Verkehrspolizei übernommen. Dabei müssen die Beamten insbesondere klären, weshalb der 42-Jährige mit den drei Kindern zusammenstieß. Außerdem untersuchen sie, warum der Mann nach dem ersten Unfall beschleunigte und später auch die zweite Unfallstelle verließ.
Darüber hinaus dürften mögliche Zeugenaussagen sowie Spuren an den beteiligten Fahrzeugen eine wichtige Rolle spielen. Sie könnten dabei helfen, den genauen Ablauf der beiden Kollisionen zu rekonstruieren.
Nach einem Unfall besteht die Pflicht anzuhalten
Wer an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, muss grundsätzlich sofort anhalten. Zudem müssen Unfallbeteiligte die Unfallstelle absichern, Verletzten helfen und die Feststellung ihrer Personalien sowie ihrer Beteiligung ermöglichen. Wer sich entfernt, obwohl diese Pflichten noch bestehen, kann sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar machen.
Besonders schwer wiegt eine Flucht, wenn Menschen verletzt wurden und dringend medizinische Hilfe benötigen. Deshalb appelliert die Polizei regelmäßig daran, nach einem Unfall keinesfalls weiterzufahren. Stattdessen sollten Beteiligte unverzüglich den Notruf wählen und Erste Hilfe leisten.
Weitere Hinweise zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr stellt die Bayerische Polizei bereit. Informationen zur Ersten Hilfe finden Interessierte außerdem beim Deutschen Roten Kreuz.
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