Am Mittwochabend, 01.06.2022, hat ein Autofahrer nach einer Verkehrskontrolle in den Rรคumen der Polizeistation Scharbeutz Widerstand geleistet. Zuvor war festgestellt worden, dass er mutmaรlich unter dem Einfluss von Betรคubungsmitteln gefahren war, auรerdem waren an dem Auto des Mannes illegale bautechnische Verรคnderungen festgestellt worden. Bei den Widerstandshandlungen wurde niemand verletzt.
Gegen 22.05 Uhr wurde durch Beamte der Polizeistation Scharbeutz ein Mini aus dem Kreis Stormarn im Kammerweg in Scharbeutz festgestellt und anschlieรend eine allgemeine Verkehrskontrolle durchgefรผhrt. Hierbei stellten die Beamten am Auto nicht genehmigte bauliche Verรคnderungen im Bereich der Abgasanlage und der Scheinwerferanlage fest. Bei der รberprรผfung der Fahrtauglichkeit des 25-jรคhrigen Fahrers aus dem Kreis Stormarn ergaben sich dann Hinweise auf akuten Betรคubungsmitteleinfluss, so dass die Entnahme eine Blutprobe angeordnet wurde.
Im weiteren Verlauf leistete der Fahrer dann in den Rรคumen der Polizeistation Scharbeutz Widerstand gegen die bevorstehende Blutprobenentnahme, indem er diese durch massives kรถrperliches Sperren verhindern wollte. Gezielte kรถrperliche Angriffe gegen die Polizisten fanden jedoch nicht statt. Der hinzugezogene Arzt konnte die Blutprobe letztlich erst entnehmen, nachdem der 25-Jรคhrige kurzzeitig gefesselt worden war.
Da dem Fahrer die Weiterfahrt aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse nicht gestattet wurde, informierte dieser zwischenzeitlich einen Verwandten, um ihn abzuholen. Dieser rief dann noch vor seinem Erscheinen auf der Polizeiwache in Scharbeutz an und war zu diesem Zeitpunkt bereits verbal sehr ungehalten. Einige Zeit spรคter erschien der angerufene Verwandte schlieรlich mit zwei weiteren Mรคnnern vor Ort. Die Personen waren verbal aggressiv und meldeten sich lautstark vor der Polizeistation zu Wort, schlugen teilweise mehrfach mit den Hรคnden gegen die Eingangstรผr und begehrten vehement Einlass, der ihnen aufgrund des gezeigten Verhaltens jedoch verweigert wurde. Nach der Blutprobenentnahme und der Sicherstellung des Fahrzeugschlรผssels konnte der 25-Jรคhrige die Wache verlassen.
Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, dazu kommt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verdachts der Verstรถรe gegen die Bestimmungen der StVZO. Ob letztlich auch ein vorwerfbarer Verstoร (Ordnungswidrigkeit) wegen des Fahrens unter Betรคubungsmitteleinfluss gem. ยง 24a des Straรenverkehrsgesetzes (StVG) vorliegt, kann erst nach der toxikologischen Untersuchung der Blutprobe mit Bestimmtheit gesagt werden.
Grundsรคtzlich wird dieser Verstoร nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit einem Buรgeld von mindestens 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten geahndet.
Auรerdem erhรคlt die zustรคndige Fรผhrerscheinstelle Kenntnis, die dann ihrerseits nach eigener Bewertung weitere verwaltungsrechtliche Maรnahmen treffen kann.
