Autofahrerin mit Luftballon im Mund gestoppt: Verdacht auf Lachgas am Steuer
Eine junge Autofahrerin ist in der Nacht zu Mittwoch einer Polizeistreife in der Innenstadt aufgefallen, weil sie während der Fahrt einen Luftballon im Mund hatte. Die Beamten stoppten die 25-Jährige kurz vor halb drei Uhr in der Schneiderstraße und führten eine Verkehrskontrolle durch. Als die Einsatzkräfte die Fahrerin auf den Ballon ansprachen, gab sie nach Angaben der Polizei an, Lachgas konsumiert zu haben.
Im Innenraum des Fahrzeugs entdeckten die Beamten demnach zwei Flaschen des Gases sowie eine Packung Luftballons. Damit erhärtete sich der Verdacht, dass die Frau unter dem Einfluss berauschender Mittel am Straßenverkehr teilgenommen haben könnte. Die Polizei leitete weitere Maßnahmen ein und untersagte der Fahrerin die Weiterfahrt.
Lachgas am Steuer: Polizei untersagt Weiterfahrt und stellt Schlüssel sicher
Da der Verdacht auf Lachgas am Steuer bestand, griffen die Einsatzkräfte konsequent durch. Die Beamten untersagten der 25-Jährigen die Weiterfahrt und stellten den Fahrzeugschlüssel vorläufig sicher. So sollte verhindert werden, dass sie ihre Fahrt fortsetzt und sich oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Verdacht auf berauschende Mittel: Fahrerlaubnisbehörde wird informiert
Die Polizei kündigte außerdem an, die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über das Ergebnis der Kontrolle zu informieren. Damit kann geprüft werden, ob weitere Schritte erforderlich sind. Solche Mitteilungen können im Einzelfall Konsequenzen für die Fahrerlaubnis haben, wenn sich der Verdacht auf Lachgas am Steuer bestätigt oder weitere Auffälligkeiten vorliegen.
Die Kontrolle zeigt erneut, wie aufmerksam Polizeistreifen im Innenstadtbereich unterwegs sind. Ungewöhnliche Beobachtungen wie ein Luftballon im Mund können dabei ein wichtiger Hinweis auf möglichen Konsum von berauschenden Mitteln sein.
Warum Lachgas am Steuer besonders gefährlich ist
Lachgas kann kurzfristig zu Benommenheit, Schwindel oder verlangsamten Reaktionen führen. Wer in diesem Zustand ein Fahrzeug führt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Gerade im Stadtverkehr mit Kreuzungen, Fußgängern und Radfahrern zählt jede Sekunde Reaktionszeit.
Die Polizei warnt deshalb regelmäßig davor, berauschende Mittel vor oder während der Fahrt zu konsumieren. Auch wenn Lachgas häufig verharmlost wird, kann der Konsum im Straßenverkehr erhebliche Folgen haben.
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