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Autofahrerin und Beifahrer leisteten nach Trunkenheitsfahrt Widerstand

Swisttal - Alkohol - Festnahme

Swisttal

In der Nacht zu Donnerstag (10.11.2022) stoppte eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiwache Rheinbach-Meckenheim auf der Schillingstraße in Dünstekoven die Trunkenheitsfahrt einer 25-jährigen Autofahrerin.

Sie war gegen 01:00 Uhr mit zwei weiteren Fahrzeuginsassen (27, 29) von Swisttal-Morenhoven auf der L 163 nach Dünstekoven unterwegs. Da der Opel Corsa in deutlichen Schlangenlinien fuhr und dabei mehrfach die Fahrbahnbegrenzung überrollte, entschlossen sich die Beamten zur Kontrolle. Ein bei der 25-jährigen Fahrzeugführerin durchgeführter Atemalkoholschnelltest ergab schließlich einen Wert von rund 1,0 Promille. Da die Beamten bei der jungen Frau auch drogentypische Ausfallerscheinungen feststellten, testeten sie die 25-Jährige ebenfalls auf einen möglichen Drogenkonsum.

Der Schnelltest reagierte dabei positiv auf den Wirkstoff THC. Der 25-Jährigen wurde nun die Weiterfahrt untersagt, außerdem sollte sie zur Durchführung einer Blutprobenentnahme zur Polizeiwache gebracht werden. Ihr 27-jähriger Beifahrer wollte daraufhin den Pkw versetzen. Da die Beamten aber auch bei ihm Ausfallerscheinungen feststellten, wurde ihm dies noch vor Fahrtantritt untersagt. Der 27-Jährige behinderte daraufhin die Maßnahmen, weshalb ihm ein Platzverweis ausgesprochen wurde, dem er nicht nachkam. Als er daraufhin einen Beamten schubste, kam es zu einem Handgemenge und in Folge dessen zu Widerstandshandlungen der Fahrerin und des Beifahrers. Beiden mussten Handfesseln angelegt werden, ehe sie zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen und ins Polizeipräsidium gebracht wurden. Der 25-Jährigen wurde dort von einem Arzt eine Blutprobe entnommen. Bei der Durchsuchung des 27-Jährigen fanden die Beamten außerdem eine geringe Menge Betäubungsmittel. Zwei Polizeibeamte erlitten durch die Widerstandshandlungen leichte Verletzungen, blieben aber dienstfähig.

Am Donnerstagmorgen konnten die 25-Jährige und ihr Beifahrer das Polizeigewahrsam wieder verlassen. Es wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Besitz von Betäubungsmitteln sowie Beleidigung zum Nachteil der Polizeibeamten eingeleitet. Das Verkehrskommissariat 2 übernahm die weiteren Ermittlungen.

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