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Autohaus-Einbrecher/Autodieb festgenommen

6. Juli 2021 2 Min. Lesezeit
FESTNAHME POLIZEI, Betrunkener Erfurt

Am 14.03.21 versuchte eine Polizeistreife der Polizeiinspektion Cochem ein verdรคchtiges Fahrzeug mit mehreren Insassen einer Kontrolle zu unterziehen. Die Insassen waren aufgefallen, als sie sich in verdรคchtiger Weise an einem Kfz-Betrieb in Ellenz-Poltersdorf zu schaffen machten.

Es kam zu einer Verfolgungsfahrt. Den Insassen gelang jedoch die Flucht. Das Auto musste jedoch bei der Flucht von den Tรคtern zurรผckgelassen werden. Es wurde sichergestellt, weil es im Rahmen eines Einbruchs im Bereich Bonn gestohlen wurde. Die flรผchtenden Tรคter brachen im Anschluss dann in ein Autohaus in Ernst ein. Bei der Flucht nutzten sie ein gestohlenes Fahrrad. In Ernst entwendeten sie Bargeld und ein weiteres Auto.

Mit einem nagelneuen VW T-Roc und einem Satz gestohlener Kennzeichen fuhren sie in den Westerwald und verรผbten dort vermutlich weitere Einbrรผche. Der gestohlene VW T-Roc wurde im Bereich Montabaur sichergestellt. Eine intensive Spurensuche fรผhrte dann zur Identifizierung eines 41-jรคhrigen, moldauischen Staatsangehรถrigen, gegen den bereits in einer anderen Sache ein Vollstreckungshaftbefehl wegen einer VerbรผรŸung einer Restfreiheitsstrafe vorlag. Er befindet sich seit dem 25.06.21 in einer JVA in Hessen. Das Amtsgericht Koblenz hat am 18.06.21 gegen diesen Tatverdรคchtigen nun einen weiteren Untersuchungshaftbefehl erlassen, der im Anschluss vollstreckt wird. Rechtlicher Hinweis:

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein so genannter Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient der ordnungsgemรครŸen Durchfรผhrung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommen sollte, des gerichtlichen Strafverfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits ein Tatnachweis gefรผhrt worden wรคre oder zu fรผhren sein wird. Vor einer rechtskrรคftigen Verurteilung gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung fรผr den Beschuldigten.”

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