Vollsperrung wegen Asphaltarbeiten ab Mitte März
Auf der B 257 in Müllenbach beginnen in Kürze weitere Bauarbeiten. Ab dem 16. März 2026 starten vorbereitende Maßnahmen für den noch ausstehenden Asphalteinbau. Anschließend bringt das Bauunternehmen die finale Deckschicht auf der Bundesstraße auf.
Für diese Arbeiten richtet der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Cochem-Koblenz eine Vollsperrung auf der B 257 in Müllenbach ein. Die Sperrung betrifft den betroffenen Streckenabschnitt innerhalb der Ortslage und dauert voraussichtlich bis Ende März 2026.
Umleitung während der Vollsperrung der B 257 in Müllenbach
Während der Bauzeit leitet die Verkehrsführung den Verkehr großräumig um. Autofahrer fahren ab Wiesemscheid über die B 258 in Richtung Nürburgring. Von dort führt die Strecke weiter über die L 94 in Richtung Welcherath sowie anschließend über die B 410 in Richtung Kelberg.
Die Umleitung ist vor Ort ausgeschildert. Verkehrsteilnehmer sollten zusätzliche Fahrzeit einplanen und den entsprechenden Hinweisen folgen.
Die Ortslage Müllenbach erreichen Anwohner und Besucher während der Bauarbeiten ausschließlich über Kelberg.
Bauzeit der Maßnahme
Nach einer erneuten Abstimmung mit dem beauftragten Bauunternehmen konnte der Landesbetrieb Mobilität die Bauzeit unter Vollsperrung verkürzen. Aktuell planen die Verantwortlichen, die Arbeiten bis Ende März 2026 abzuschließen.
Allerdings kann sich der Zeitplan durch ungünstige Witterungsbedingungen noch verschieben.
Aktuelle Verkehrsinformationen online abrufen
Aktuelle Hinweise zur B 257 Müllenbach Vollsperrung und zum Baufortschritt finden Verkehrsteilnehmer kurz vor Beginn der Maßnahme im Mobilitätsatlas von Rheinland-Pfalz.
Weitere Verkehrsmeldungen aus Deutschland finden Sie auch in unserem Bereich Verkehr sowie in aktuellen Meldungen unter News.
Offizielle Informationen veröffentlicht zudem der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz. Aktuelle Verkehrsdaten stellt außerdem der Mobilitätsatlas Rheinland-Pfalz bereit.
Der LBM Cochem-Koblenz bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Arbeiten, auch wenn sie vorübergehend Einschränkungen im Verkehrsablauf verursachen.
