Ballermann-Bluttat – 15 Messerstiche auf dem Zebrastreifen
Mörder in Haft - PALMA - Polizei
Gerichtsunterlagen enthüllen brutale Ballermann-Bluttat: 15 Messerstiche auf dem Zebrastreifen
Berlin, Palma (Spanien) Ein grausamer Vorfall erschüttert die Urlaubsidylle an der Playa de Palma. Der 27-jährige Berliner Nigel S. wurde aufgrund von Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen. Richterin Esther Maria Domene Riego ist überzeugt, dass er seinen Bekannten, den zweifachen Familienvater José Miguel R. (37) aus Bad Oeynhausen (NRW), vorsätzlich getötet hat.
Der grausame Vorfall an der Playa de Palma
Der tragische Vorfall ereignete sich in der “Teckel’s Food & Drinks” Bar in Palma de Mallorca am späten Freitagabend gegen 1.30 Uhr. Eine Auseinandersetzung zwischen Nigel S. und José Miguel R. führte zu einem gewaltsamen Konflikt. Berichten zufolge schleuderte R. einen Bierkrug auf Nigel S., was die Schlägerei auslöste. Freunde der beiden intervenierten und trennten die Streithähne.
Doch der Berliner gab nicht auf. Laut den Haftunterlagen verfolgte er den Bierkrug-Werfer und es kam zu einer erneuten Konfrontation. Diesmal zog Nigel S. ein Messer. José Miguel R. flüchtete, wurde aber von seinem Angreifer eingeholt. Die brutale Attacke endete am Zebrastreifen zwischen Calle Llaut und Calle Mar Menor. Nigel S. fügte seinem wehrlosen Opfer 15 Messerstiche in den Magen, Rücken, Hals, Kopf und Auge zu. Schließlich stieß er das Messer in den Schädel des Opfers.
Was ist genau nach den tödlichen Stichen geschehen
Nachdem José Miguel R. keine Regung mehr zeigte, floh der Täter anscheinend zum Strand. Bei seiner Rückkehr ohne die Waffe, soll er der Leiche einen Fußtritt versetzt haben und schrie: “Damit hast du deine Schulden bezahlt!” Nigel S. wurde unmittelbar am Tatort festgenommen.
Untersuchung des Vorfalls – Täter in Palma Haft
Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, aber die Richterin sah aufgrund der Fluchtgefahr keine andere Wahl, als Nigel S. in Untersuchungshaft zu schicken. Seine Verteidigung hat nun drei Tage Zeit, Einspruch gegen den Haftbefehl einzulegen.