Bauarbeiten an der Fußgängerbrücke am Moselring
Die Sanierungsarbeiten an der Gehwegbrücke am Moselring werden fortgeführt. Nachdem im letzten Jahr der Pylon und die Bauwerksseile instandgesetzt worden sind sollen ab Montag, 4. September die Arbeiten an dem Überbau der Brücke folgen. Neben der Erneuerung und der damit verbundenen Erhöhung des Brückengeländers von 1,00 m auf 1,30 m soll der Korrosionsschutz und der Gehwegbelag an dem Bauwerk erneuert werden. Bis zum Ende des Jahres ist es vorgesehen den Verbindungsast zur Cusanusstraße zu sanieren. Die Äste zur St.-Franziskus-Schule und zum Haltepunkt Stadtmitte sollen dann im kommenden Jahr folgen.
Gerüstaufbau über den Verkehrsflächen der B9 bzw. B49 erfolgt ausschließlich nachts
Um die Arbeiten ausführen zu können, ist es notwendig den Überbau der Brücke einzurüsten und den jeweiligen Ast auf dem Bauwerk für den öffentlichen Verkehr zu sperren. Der Aufbau der Gerüste über den Verkehrsflächen der B9 bzw. B49 erfolgt ausschließlich nachts in den verkehrsarmen Zeiten
zwischen 21.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens.
In der kommenden Woche wird hierzu ab 4. September in der Cusanusstraße ein Baufeld eingerichtet
und der Ast der Fußgängerbrücke gesperrt. Die Umleitung der Fußgänger erfolgt über den beampelten Übergang am Friedrich-Ebert-Ring und wird ausgeschildert. Für das Baufeld wird die Cusanusstraße in Höhe des Brückenaufgangs auf einer Länge von etwa 50 m halbseitig gesperrt. Das Baufeld bleibt
bis zum Abschluss der Arbeiten im Dezember bestehen.
Nächtliche Vollsperrung der Cusanusstraße
In den Nächten vom 5. auf 6. bzw. 6. auf 7. September werden die Gerüste unter Vollsperrung
der Cusanusstraße montiert. Die jeweiligen Umleitungsstrecken werden ausgeschildert.
In der darauffolgenden Woche werden die Gerüste im Bereich der Auffahrt zum Friedrich-Ebert-Ring angebracht. Dann wird die B 49 in Fahrtrichtung Montabaur in Höhe des Bauwerks in den Nächten
12. auf 13.; 13. auf 14. und 14. auf 15. September voll gesperrt. Die jeweiligen Umleitungsstrecken
werden ausgeschildert.
Nach der Fertigstellung der Gerüste ergeben sich Höheneinschränkungen für den öffentlichen Verkehr. Auf der B 49 Auffahrt zum Friedrich-Ebert-Ring wird die Durchfahrtshöhe auf 3,80 m beschränkt. Im Bereich der Cusanusstraße auf 3,60 m. Die Umleitungsstrecken für höhere Fahrzeuge werden auch ausgeschildert. Die Höheneinschränkungen bleiben bis zum Abbau der Gerüste im Dezember bestehen.