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Bedrohung mit Schusswaffe !
Lüdenscheid - Schreckschusswaffe - Waffengesetz
Bedrohung mit Schusswaffe !
Am Freitagabend bedrohte der Mitarbeiter eines Geschäftes an der Altenaer Straße nach Zahlungsstreitigkeiten einen Kunden mit einer Schusswaffe, woraufhin der Geschädigte das Geschäft verließ und die Polizei verständigte. Die Polizeibeamten beschlagnahmten die Schreckschusswaffe und schrieben Strafanzeigen wegen Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz.