Fußgänger überquert Bahnübergang trotz geschlossener Schranken
Am Dienstagnachmittag, 4. August, hat sich am Bahnübergang Germeringer Weg im Münchner Stadtteil Aubing eine gefährliche Situation ereignet. Nur durch eine sofort eingeleitete Schnellbremsung konnte der Triebfahrzeugführer einer S-Bahn einen Zusammenstoß mit einem Fußgänger verhindern. Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen.
Fußgänger missachtet geschlossene Schranken
Nach bisherigen Erkenntnissen überquerte ein 33-jähriger polnischer Staatsangehöriger ohne festen Wohnsitz in Deutschland gegen 15:20 Uhr den Bahnübergang Germeringer Weg, obwohl die Schranken bereits geschlossen waren. Zeitgleich fuhr eine S4 vom Haltepunkt Aubing an.
Der Triebfahrzeugführer erkannte den Mann im letzten Moment und leitete unverzüglich eine Schnellbremsung ein. Die S-Bahn kam rechtzeitig zum Stehen und verfehlte den Fußgänger nur knapp. Anschließend entfernte sich der Mann vom Ereignisort.
Zeuge verfolgt den Mann bis zu einem Einkaufsmarkt
Ein 57-jähriger Autofahrer, der mit seinem Fahrzeug am Bahnübergang wartete und den Vorfall beobachtete, nahm die Verfolgung des Flüchtenden auf. Gleichzeitig verständigte er die Landespolizei. Wenig später traf eine Streife den 33-Jährigen an einem nahegelegenen Einkaufsmarkt an und kontrollierte ihn.
Keine Verletzten – Triebfahrzeugführer psychisch belastet
Nach aktuellem Stand wurde durch die Schnellbremsung keiner der Fahrgäste verletzt. Der Triebfahrzeugführer meldete den Vorfall der Notfallleitstelle der Deutschen Bahn und setzte die Fahrt nach Rücksprache zunächst bis zum Haltepunkt Puchheim fort.
Aufgrund der psychischen Belastung infolge des Vorfalls war der Triebfahrzeugführer anschließend jedoch nicht mehr dienstfähig. Ein Ersatztriebfahrzeugführer übernahm die Weiterfahrt.
Bundespolizei ermittelt
Die Bundespolizei leitete gegen den 33-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde der Mann auf freien Fuß gesetzt.
Bundespolizei warnt vor lebensgefährlichem Verhalten
Die Bundespolizei weist erneut darauf hin, dass das Betreten von Bahnübergängen bei geschlossenen Schranken lebensgefährlich ist. Züge verfügen über einen langen Bremsweg und können Hindernissen nicht ausweichen. Bereits wenige Sekunden Unachtsamkeit oder Leichtsinn können schwerste oder tödliche Folgen haben.
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Quelle: Bundespolizei
Erstellt mit Hilfe von KI
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