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Berufungsprozess zur Schumi-Erpressung startet: Familie fordert härteres Urteil

14. November 2025 2 Min. Lesezeit
Schumi-Erpressung

Berufungsprozess zur Schumi-Erpressung startet vor dem Landgericht Wuppertal

Familie Schumacher setzt auf härteres Urteil gegen Ex-Sicherheitsmann

In Wuppertal beginnt heute der Berufungsprozess zur Schumi-Erpressung, bei der drei bereits verurteilte Männer erneut vor Gericht stehen. Trotz vergleichsweise milder Strafen legten alle angeklagten Beteiligten Berufung ein – sie hoffen auf noch geringere Konsequenzen. Die Familie von Formel-1-Legende Michael Schumacher verfolgt hingegen das Ziel, ein deutlich strengeres Urteil zu erreichen.

Drohung mit vertraulichen Dokumenten und Millionenforderung

Laut erstem Urteil des Amtsgerichts Wuppertal soll Türsteher Yilmaz T. gedroht haben, gestohlene Daten aus dem privaten Umfeld Michael Schumachers zu veröffentlichen. Zu den Dateien gehörten Fotos, Videos sowie vertrauliche Medikamentenlisten des seit seinem Ski-Unfall im Jahr 2013 abgeschirmten Sportidols. Für die Veröffentlichung verlangte er 15 Millionen Euro. Das Gericht verurteilte ihn zu drei Jahren Haft, setzte die Untersuchungshaft jedoch gegen eine Kaution von 10.000 Euro aus.

Vater und Sohn gestanden – Ex-Sicherheitsmann bestreitet Tat

Am Erpressungsversuch beteiligt war sein Sohn Daniel L., der eine eigens eingerichtete Mailadresse für die Kommunikation nutzte. Er erhielt sechs Monate auf Bewährung. Der ehemalige Sicherheitsmann der Schumachers, Markus F., wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, während seiner Tätigkeit im Umfeld des Rennfahrers rund 1500 private Dateien entwendet zu haben. Während Vater und Sohn ihre Beteiligung zugaben, bestreitet F. jede Mittäterschaft.

Schumacher-Familie fordert härtere Bestrafung

Besonders die vermeintlich milde Strafe für Ex-Sicherheitsmann Markus F. stößt bei der Familie von Michael Schumacher auf Unverständnis. Aus ihrem Umfeld heißt es, der Vertrauensmissbrauch wiege schwer und müsse stärker geahndet werden. Auch deshalb legte die Familie selbst als Nebenkläger Berufung ein. Ihr Ziel: eine Verurteilung wegen Mittäterschaft statt lediglich wegen Beihilfe.

Corinna Schumacher äußerte sich dazu bereits im Frühjahr deutlich: „In meinen Augen war er der Drahtzieher hinter dieser Sache. Der massive Vertrauensmissbrauch schockiert mich am meisten.“ Die Familie fordert ein Urteil, das potenzielle Nachahmer abschreckt.

Wie es jetzt weitergeht

Zum Auftakt der Berufungsverhandlung wird die Staatsanwaltschaft erneut die Anklage verlesen. Zeugen sind für den ersten Prozesstag nicht geladen. Zunächst erhalten die Angeklagten die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Erst in den nächsten Verhandlungstagen ist mit Aussagen und weiteren Beweisaufnahmen zu rechnen.

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