Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Lรคnder fassen folgenden Beschluss:
Die hohe Dynamik der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland in der ersten Mรคrzhรคlfte hat dazu gefรผhrt, dass Bund und Lรคnder fรผr die Bรผrgerinnen und Bรผrger einschneidende Beschrรคnkungen verfรผgen mussten, um die Menschen vor der Infektion zu schรผtzen und eine รberforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Der รผberwiegenden Mehrheit der Bevรถlkerung, die diese Maรnahmen mit Gemeinsinn und Geduld einhalten und besonders denjenigen, die fรผr die praktische Umsetzung der Maรnahmen sorgen und natรผrlich auch denen, die im Gesundheitssystem ihren Dienst leisten, gilt unser herzlicher Dank.
Durch die Beschrรคnkungen haben wir erreicht, dass die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland abgenommen hat. Das ist eine gute Nachricht. Gleichzeitig haben wir aber auch gelernt, dass ohne Beschrรคnkungen die Infektionsgeschwindigkeit sehr schnell zunimmt, wรคhrend das Verlangsamen des Geschehens sehr viel Zeit braucht und einschneidende Maรnahmen erfordert.
Deshalb mรผssen wir alles tun, um die Erfolge der letzten Wochen zu sichern.
Fรผr die kommende Zeit ist die Leitschnur unseres Handelns, dass wir alle Menschen in Deutschland so gut wie mรถglich vor der Infektion schรผtzen wollen. Das gilt besonders fรผr รคltere und vorerkrankte Menschen, aber auch bei jรผngeren Infizierten gibt es schwere Verlรคufe. Deshalb stehen Infektionsschutz und Hygienemaรnahmen รผberall und insbesondere dort, wo Kontakte notwendig sind, etwa in bestimmten Arbeitsumgebungen, besonders im Mittelpunkt.
Wir werden in kleinen Schritten daran arbeiten, das รถffentliche Leben wieder zu beginnen, den Bรผrgerinnen und Bรผrgern wieder mehr Freizรผgigkeit zu ermรถglichen und die gestรถrten Wertschรถpfungsketten wiederherzustellen. Dies muss jedoch gut vorbereitet werden und in jedem Einzelfall durch Schutzmaรnahmen so begleitet werden, dass das Entstehen neuer Infektionsketten bestmรถglich vermieden wird. Der Maรstab bleibt dabei, dass die Infektionsdynamik so moderat bleiben muss, dass unser Gesundheitswesen jedem Infizierten die bestmรถgliche Behandlung ermรถglichen kann und die Zahl der schweren und tรถdlichen Verlรคufe minimiert wird.
Wir mรผssen uns alle bewusst machen, dass wir die Epidemie durch die Verlangsamung der Infektionsketten der letzten Wochen nicht bewรคltigt haben, sie dauert an. Deshalb kรถnnen wir nicht zum gewohnten Leben der Zeit vor der Epidemie zurรผckkehren, sondern wir mรผssen lernen, wie wir fรผr eine lรคngere Zeit mit der Epidemie leben kรถnnen.
Deshalb vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Lรคnder:
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- Die gemeinsamen Beschlรผsse vom 12., 16. und 22. Mรคrz 2020 sowie die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlรผsse sowie die Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben gรผltig. Die daraufhin getroffenen Verfรผgungen werden bis zum 3. Mai verlรคngert, soweit im Folgenden nicht abweichende Festlegungen getroffen werden (Anlage 1 gibt eine orientierende รbersicht รผber die fortbestehenden Maรnahmen).
- Die wichtigste Maรnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, Abstand zu halten. Deshalb bleibt es weiter entscheidend, dass Bรผrgerinnen und Bรผrger in der รffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehรถrigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin verbindlich und Verstรถรe gegen diese Kontaktbeschrรคnkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehรถrden sanktioniert.
- Um zukรผnftig Infektionsketten schnell zu erkennen, zielgerichtete Testungen durchzufรผhren, eine vollstรคndige Kontaktnachverfolgung zu gewรคhrleisten und die Betroffenen professionell zu betreuen, werden in den รถffentlichen Gesundheitsdiensten vor Ort erhebliche zusรคtzliche Personalkapazitรคten geschaffen, mindestens ein Team von 5 Personen pro 20.000 Einwohner. In besonders betroffenen Gebieten sollen zusรคtzliche Teams der Lรคnder eingesetzt werden und auch die Bundeswehr wird mit geschultem Personal solche Regionen bei der Kontaktnachverfolgung und -betreuung unterstรผtzen. Das Ziel von Bund und Lรคndern ist es, alle Infektionsketten nachzuvollziehen und mรถglichst schnell zu unterbrechen. Um das Meldewesen der Fallzahlen zu optimieren und die Zusammenarbeit der Gesundheitsdienste mit dem RKI bei der Kontaktnachverfolgung zu verbessern, fรผhrt das Bundesverwaltungsamt online- Schulungen durch. Zudem plant das Bundesministerium fรผr Gesundheit ein Fรถrderprogramm zur technischen Aus-und Aufrรผstung sowie Schulung der lokalen Gesundheitsdienste. Um besser zu verstehen, in welchen Zusammenhรคngen die Ansteckungen stattfinden und damit eine bessere Entscheidungsgrundlage zu haben, wo kontaktbeschrรคnkende Maรnahmen weiter besonders erforderlich sind, soll zukรผnftig, wie im Infektionsschutzgesetz auch angelegt, der mutmaรliche Ansteckungszusammenhang mรถglichst vollstรคndig erfasst werden.
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- Zur Unterstรผtzung der schnellen und mรถglichst vollstรคndigen Nachverfolgung von Kontakten ist der Einsatz von digitalem โcontact tracingโ eine zentral wichtige Maรnahme. Bund und Lรคnder unterstรผtzen hierbei das Architekturkonzept des โPan-European Privacy-Preserving Proximity Tracingโ, weil es einen gesamteuropรคischen Ansatz verfolgt, die Einhaltung der europรคischen und deutschen Datenschutzregeln vorsieht und lediglich epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen anonymisiert auf dem Handy des Benutzers ohne die Erfassung des Bewegungsprofils speichert. Darรผber hinaus soll der Einsatz der App auf Freiwilligkeit basieren. Sobald auf Grundlage der bereits vorgestellten Basissoftware eine breit einsetzbare Anwendungssoftware (App) vorliegt, wird es darauf ankommen, dass breite Teile der Bevรถlkerung diese Mรถglichkeit nutzen, um zรผgig zu erfahren, dass sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten, damit sie schnell darauf reagieren kรถnnen. Bund und Lรคnder werden dazu aufrufen. Ferner werden alle diejenigen, die unabhรคngig davon an Tracing-Apps arbeiten, eindringlich gebeten, das zugrundeliegende Architekturkonzept zu nutzen, damit alle Angebote kompatibel sind. Ein Flickenteppich von nicht zusammenwirkenden Systemen wรผrde den Erfolg der Maรnahme zunichte machen.
- Deutschland hat eine hohe Testkapazitรคt von bis zu 650.000 Tests in der Woche, um Corona-Infektionen festzustellen (PCR-Tests). Der Bund sichert zusรคtzliche Testkapazitรคten fรผr Deutschland durch den Zukauf von Testgerรคt und โ soweit als mรถglich in der aktuellen Weltmarktlage โ durch die Sicherung von Einzelkits, Reagenzien und Verbrauchsmaterial durch dreiseitige Vertrรคge unter Beteiligung des Bundes als Abnahmegarant. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor zur Bekรคmpfung der Epidemie besteht darin, zielgerichtet und zum richtigen Zeitpunkt zu testen. Deshalb wird das Testgeschehen eng zwischen dem Robert-Koch-Institut und den Gesundheitsdiensten von Lรคndern und Kommunen abgestimmt, um Erkrankte schnell und sicher zu identifizieren und umgehend die notwendige Quarantรคne, Kontaktnachverfolgung und Behandlung einzuleiten.
- Der Bund unterstรผtzt die Lรคnder sowie die kassenรคrztlichen Vereinigungen bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausrรผstung fรผr das Gesundheitswesen. Neben der Beschaffung, vornehmlich im Ausland, werden auch in Deutschland unter Hochdruck Produktionskapazitรคten fรผr die entsprechenden Produkte aufgebaut. Das vordringliche Ziel besteht in einer Vollversorgung der Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Pflege mit medizinischen Schutzmasken, die den Trรคger vor einer Infektion schรผtzen. Darรผberhinausgehende Kapazitรคten sollen in Bereichen des Arbeitsschutzes zum Einsatz kommen, in denen beruflich bedingt eine Einhaltung von Kontaktabstรคnden nicht durchgรคngig gewรคhrleistet werden kann. Fรผr den Alltagsgebrauch gelten hinsichtlich des Tragens von Masken im รถffentlichen Raum die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, nach denen das Tragen sogenannter (nicht-medizinischer) Alltagsmasken oder Community-Masken in รถffentlichen Rรคumen, in denen der Mindestabstand regelhaft nicht gewรคhrleistet werden kann (z.B. รPNV), das Risiko von Infektionen reduzieren kann. Sie schรผtzen insbesondere die Umstehenden vor dem Auswurf von festen oder flรผssigen Partikeln durch den (mรถglicherweise asymptomatischen, aber infektiรถsen) Trรคger der Masken. Insofern wird den Bรผrgerinnen und Bรผrgern die Nutzung entsprechender Alltagsmasken insbesondere im รถffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel dringend empfohlen.
- Fรผr vulnerable Gruppen und insbesondere fรผr Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen mรผssen nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaรnahmen ergriffen werden. Dabei muss der Schutz der vulnerablen Gruppen im Vordergrund stehen und die Gefahr der Ausbreitung von Infektionen in den Einrichtungen der wesentliche Maรstab sein. Es ist jedoch auch zu berรผcksichtigen, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollstรคndigen sozialen Isolation der Betroffenen fรผhren dรผrfen. Daher soll fรผr die jeweilige Einrichtung unter Hinzuziehung von externem Sachverstand, insbesondere von Fachรคrzten fรผr Krankenhaushygiene, ein spezifisches Konzept entwickelt werden und dieses im weiteren Verlauf eng im Hinblick auf das Infektionsgeschehen im jeweiligen Umfeld weiterentwickelt und angepasst werden.
- Vor der รffnung von Kindergรคrten, Schulen und Hochschulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaรnahmen getroffen und zum Beispiel die Schรผlerbefรถrderungen organisiert werden kรถnnen. Die Schultrรคger, Trรคger der Befรถrderung und die Schulgemeinschaft werden frรผhestmรถglich unterrichtet. Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet. Prรผfungen und Prรผfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden kรถnnen. Ab dem 4. Mai 2020 kรถnnen prioritรคr auch die Schรผlerinnen und Schรผler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgรคnge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nรคchsten Schuljahr ihre Prรผfungen ablegen, und die letzte Klasse der Grundschule beschult werden. Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept fรผr weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaรnahmen, insbesondere unter Berรผcksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrรถรen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schultrรคger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen. รber den jeweiligen Zeitpunkt der Aufnahme des Unterrichts der jeweiligen Klassenstufen und der Betreuung in Kindergรคrten berรคt die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Lรคnder vor dem Hintergrund der Entwicklung der Infektionszahlen. In der Hochschullehre kรถnnen neben der Abnahme von Prรผfungen auch Praxisveranstaltungen, die spezielle Labor- bzw. Arbeitsrรคume an den Hochschulen erfordern, unter besonderen Hygiene- und Schutzmaรnahmen wieder aufgenommen werden. Bibliotheken und Archive kรถnnen unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geรถffnet werden.
- Groรveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine groรe Rolle, deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.
- Folgende Geschรคfte kรถnnen zusรคtzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder รถffnen:
โข alle Geschรคfte bis zu 800 qm Verkaufsflรคche
โข sowie unabhรคngig von der Verkaufsflรคche Kfz-Hรคndler, Fahrradhรคndler, Buchhandlungen. - Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine kรถrperliche Nรคhe unabdingbar ist, sollen sich zunรคchst Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persรถnlicher Schutzausrรผstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen.
- Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Lรคnder sind sich bewusst, dass die Religionsausรผbung ein besonders hohes Gut darstellt und gerade vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten, die diese Epidemie und ihre Folgen fรผr viele Menschen auslรถst, gelebter Glaube Kraft und Zuversicht spendet. Nach allem, was wir jedoch รผber die Rolle von Zusammenkรผnften bei der Verbreitung des Virus sowie รผber die Ansteckungsgefahr und die schweren Verlรคufe bei vulnerablen Gruppen wissen, ist es weiter dringend geboten, sich auf die Vermittlung von religiรถsen Inhalten auf medialem Weg zu beschrรคnken. Zusammenkรผnfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiรถse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkรผnfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunรคchst weiter nicht stattfinden. Das Bundesministerium des Innern, fรผr Bau und Heimat wird gemeinsam mit Vertretern aus dem Kreis der Ministerprรคsidenten mit den groรen Religionsgemeinschaften noch in dieser Woche das Gesprรคch aufnehmen, um einen mรถglichst einvernehmlichen Weg vorzubesprechen.
- Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten mรถglichst umfassend ermรถglichen. Ausgenommen bleiben wirtschaftliche Aktivitรคten mit erheblichen Publikumsverkehr. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung fรผr ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schรผtzen. Infektionsketten, die im Betrieb entstehen, sind schnell zu identifizieren. Deshalb muss jedes Unternehmen in Deutschland auch auf Grundlage einer angepassten Gefรคhrdungsbeurteilung sowie betrieblichen Pandemieplanung ein Hygienekonzept umsetzen. Ziel ist u.a. nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaรnahmen umzusetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaรnahmen zu minimieren. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit zu ermรถglichen. Die fรผr den Arbeitsschutz zustรคndigen Behรถrden sowie die Unfallversicherungstrรคger beraten die Unternehmen dabei und fรผhren Kontrollen durch. Das Bundesministerium fรผr Arbeit und Soziales ist dazu mit den Sozialpartnern, Lรคndern und DGUV im Gesprรคch und wird kurzfristig ein Konzept hierfรผr vorlegen.
- Vielfach ist es in den letzten Wochen unabhรคngig von angeordneten Schlieรungen zu Produktionsproblemen und Produktionsstillstand gekommen, weil wesentliche Komponenten nicht mehr geliefert wurden. Bund und Lรคnder unterstรผtzen die Wirtschaft, gestรถrte internationale Lieferketten wiederherzustellen. Dazu richten die Wirtschaftsministerien des Bundes und der Lรคnder Kontaktstellen fรผr betroffene Unternehmen ein. Diese sollen auf politischer Ebene dazu beitragen, dass die Herstellung und Lieferung benรถtigter Zulieferprodukte, wo mรถglich, wieder reibungslos erfolgt. Auf Seiten des Bundes wirken in dieser Kontaktstelle auch das Auswรคrtige Amt, das Bundesministerium fรผr Verkehr und digitale Infrastruktur, das fรผr den Zoll zustรคndige Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium des Inneren, fรผr Bau und Heimat mit.
- Um eine weitrรคumige Ausbreitung des Virus mรถglichst zu verhindern, bleiben Bรผrgerinnen und Bรผrger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und fรผr รผberregionale tagestouristische Ausflรผge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. รbernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur fรผr notwendige und ausdrรผcklich nicht touristische Zwecke zur Verfรผgung gestellt. Fรผr Ein- und Rรผckreisende wird weiter eine zweiwรถchige Quarantรคne nach den Bestimmungen der zwischen Bund und Lรคndern vereinbarten Musterverordnung vom 8.4.2020 angeordnet. Fรผr den Warenverkehr, fรผr Pendler und andere beruflich Reisende bleibt die Einreise nach Deutschland und die Ausreise aus Deutschland weiter wie bisher grundsรคtzlich mรถglich.
- Im weiteren Verlauf muss berรผcksichtigt werden, dass die Epidemie sich in Deutschland nicht gleichmรครig ausbreitet. Wรคhrend einige Landkreise noch kaum betroffen sind, kommt es in anderen Regionen zu รberlastungen im Gesundheitswesen und dem รถffentlichen Gesundheitsdienst. Daraus folgt ein dynamisches Infektionsgeschehen, welches die Ausbreitung des Virus in Deutschland begรผnstigt. Deshalb werden Bund und Lรคnder schnell abrufbare Unterstรผtzungsmaรnahmen fรผr besonders betroffene Gebiete bereitstellen und stimmen sich dabei zwischen den Krisenstรคben von Bund und Lรคndern eng ab. Wenn die deutschlandweit erzielten Erfolge in der Verlangsamung des Infektionsgeschehens nicht gefรคhrdet werden sollen, muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort reagiert werden. Dazu gehรถrt auch, dass die derzeitigen, umfassenden Beschrรคnkungen dort aufrechterhalten bzw. nach zwischenzeitlichen Lockerungen dort sofort wieder konsequent eingefรผhrt werden. Darรผber hinaus kรถnnen auch Beschrรคnkungen nicht erforderlicher Mobilitรคt in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus im Einzelfall geboten sein.
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- Eine zeitnahe Immunitรคt in der Bevรถlkerung gegen SARS-CoV-2 ohne Impfstoff zu erreichen, ist ohne eine รberforderung des Gesundheitswesens und des Risikos vieler Todesfรคlle nicht mรถglich. Deshalb kommt der Impfstoffentwicklung eine zentrale Bedeutung zu. Die Bundesregierung unterstรผtzt deutsche Unternehmen und internationale Organisationen dabei, die Impfstoffentwicklung so rasch wie mรถglich voranzutreiben. Ein Impfstoff ist der Schlรผssel zu einer Rรผckkehr des normalen Alltags. Sobald ein Impfstoff vorhanden ist, mรผssen auch schnellstmรถglich genรผgend Impfdosen fรผr die gesamte Bevรถlkerung zur Verfรผgung stehen.
- Neben der Impfstoffentwicklung leistet die Forschung noch weitere wichtige Beitrรคge zur Bewรคltigung der Pandemie. Mit Unterstรผtzung von Forschungseinrichtungen von Bund und Lรคndern wird eine SARS-CoV-2- Datenbank aufgebaut, in der stationรคre Behandlungen dokumentiert und ausgewertet werden. In Verbindung mit Studien zu verschiedenen Medikamenten kรถnnen so die besten Ansรคtze zur Vermeidung und Behandlung schwerer Krankheitsverlรคufe gefunden werden. Mit dieser Initiative nimmt Deutschland an der โWHO Solidarity Trialโ teil. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bestimmung der Immunitรคt gegenรผber SARS-CoV-2 in der Gesamtbevรถlkerung und bestimmten Bevรถlkerungsgruppen. Dazu werden Testkapazitรคten ausgebaut und Entwicklung und Optimierung der Tests unterstรผtzt. Erste regionale Studien haben bereits begonnen und breit angelegte Studien sind in Planung. Diese Information flieรt fortlaufend in die Einschรคtzung des weiteren Pandemieverlaufs in Deutschland ein.
- Mit diesem Beschluss ergreifen Bund und Lรคnder zahlreiche Maรnahmen, um die Infektionsketten noch besser zu kontrollieren. Einige davon greifen sofort, andere brauchen noch Zeit. Deshalb ist es richtig, regelmรครig, etwa alle zwei Wochen die Infektionsdynamik zu kontrollieren und insbesondere die Auslastung des Gesundheitswesens (v.a. im Bereich der Beatmungskapazitรคten) und die Leistungsfรคhigkeit des รถffentlichen Gesundheitsdienstes (v.a. vollstรคndige Kontaktnachverfolgung) genau zu betrachten. Danach ist jeweils zu entscheiden, ob und welche weiteren Schritte ergriffen werden kรถnnen. Entsprechend dieser Logik gelten die hier beschriebenen ersten Schritte zunรคchst bis zum 3. Mai. Rechtzeitig vor dem 4. Mai werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Lรคnder die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland gemeinsam erneut bewerten und im Lichte der Ergebnisse weitere Maรnahmen beschlieรen.
Quelle: https://www.bundesregierung.de
