Besitz von Kinderpornos ist nun eine Strafttat
Bundestag beschließt schärferes Gesetz zum sexuellen Kindesmissbrauch
Bundestag beschließt schärferes Gesetz zum sexuellen Kindesmissbrauch
Hochstufung als Verbrechen
Mindestens 1 Jahr Haft.
Der Bundestag hat am Donnerstag (25.03.) ein neues Gesetz zu Kindesmissbrauch und Kinderpornographie beschlossen. Beide Tatbestände werden zum Verbrechen hochgestuft. Somit werden Besitz, Verbreitung oder Herstellung von Kinderpornographie in Zukunft in jedem Fall mit mindestens einem Jahr Haft bestraft. Das wurde mit den Stimmen der großen Koalition von CDU und SPD beschlossen. Auch die AfD stimmte für die Verschärfung, Grüne, FDP und Linke enthielten sich.
Zukünftig bekommen Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft mehr Befugnisse bei der Überwachung von Handy- und Computerdaten, wenn deren Besitzer in einem Zusammenhang mit derlei Straftaten stehen. Auch für das Führungszeugnis, das Kindesbetreuer oder Trainer vorlegen müssen, gibt es verschärfte Regeln. Bestimmte Straftaten, die länger oder sehr lange zurückliegen, müssen zukünftig in jedem Fall dort eingetragen werden.
Künftig verboten sind bestimmte Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, der Besitz solcher Puppen ist dann strafbar. Für die Anhörung minderjähriger Betroffener oder Zeugen werden zukünftig besondere Pflichten für eine kindgerechte Anhörung stärker beachtet.
Mit dem neuen Gesetz reagiert der Gesetzgeber auf die jüngsten Missbrauchsfälle von Münster, Lügde und Bergisch-Gladbach, die in den vergangenen 2 Jahren für Aufsehen und Entsetzen gesorgt hatten. Neben den aktuellen Missbrauchsfällen hat auch die Entwicklung im Internet und den sozialen Medien die Legislative zu dem neuen Gesetz motiviert. So haben beispielsweise nach Ansicht der Politiker bestimmte Online-Spiele mit Chatfunktionen das Gefährdungspotential für Kinder sowohl in der virtuellen als auch der realen Welt erhöht. Es bestehe aktuell „leichter denn je“ die Möglichkeit, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen, was oft aus sexuellen Motiven erfolgt.
Der Deutsche Richterbund begrüßt die Gesetzesänderung, äußert aber zugleich Kritik daran, daß die Gesetzgebung nicht auf konkrete Vorschläge der Rechtsanwender aufgrund deren Erfahrungen aus der Praxis eingegangen sind. Das Gesetz muß abschließend noch durch den Bundesrat.