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Besitz von Kinderpornos ist nun eine Strafttat

26. Mรคrz 2021 2 Min. Lesezeit
MISSBRAUCH

Bundestag beschlieรŸt schรคrferes Gesetz zum sexuellen Kindesmissbrauch
Hochstufung als Verbrechen
Mindestens 1 Jahr Haft.

Der Bundestag hat am Donnerstag (25.03.) ein neues Gesetz zu Kindesmissbrauch und Kinderpornographie beschlossen. Beide Tatbestรคnde werden zum Verbrechen hochgestuft. Somit werden Besitz, Verbreitung oder Herstellung von Kinderpornographie in Zukunft in jedem Fall mit mindestens einem Jahr Haft bestraft. Das wurde mit den Stimmen der groรŸen Koalition von CDU und SPD beschlossen. Auch die AfD stimmte fรผr die Verschรคrfung, Grรผne, FDP und Linke enthielten sich.

Zukรผnftig bekommen Ermittler von Polizei und Staatsanwaltschaft mehr Befugnisse bei der รœberwachung von Handy- und Computerdaten, wenn deren Besitzer in einem Zusammenhang mit derlei Straftaten stehen. Auch fรผr das Fรผhrungszeugnis, das Kindesbetreuer oder Trainer vorlegen mรผssen, gibt es verschรคrfte Regeln. Bestimmte Straftaten, die lรคnger oder sehr lange zurรผckliegen, mรผssen zukรผnftig in jedem Fall dort eingetragen werden.
Kรผnftig verboten sind bestimmte Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, der Besitz solcher Puppen ist dann strafbar. Fรผr die Anhรถrung minderjรคhriger Betroffener oder Zeugen werden zukรผnftig besondere Pflichten fรผr eine kindgerechte Anhรถrung stรคrker beachtet.

Mit dem neuen Gesetz reagiert der Gesetzgeber auf die jรผngsten Missbrauchsfรคlle von Mรผnster, Lรผgde und Bergisch-Gladbach, die in den vergangenen 2 Jahren fรผr Aufsehen und Entsetzen gesorgt hatten. Neben den aktuellen Missbrauchsfรคllen hat auch die Entwicklung im Internet und den sozialen Medien die Legislative zu dem neuen Gesetz motiviert. So haben beispielsweise nach Ansicht der Politiker bestimmte Online-Spiele mit Chatfunktionen das Gefรคhrdungspotential fรผr Kinder sowohl in der virtuellen als auch der realen Welt erhรถht. Es bestehe aktuell โ€žleichter denn jeโ€œ die Mรถglichkeit, Kontakt zu Minderjรคhrigen aufzunehmen, was oft aus sexuellen Motiven erfolgt.

Der Deutsche Richterbund begrรผรŸt die Gesetzesรคnderung, รคuรŸert aber zugleich Kritik daran, daรŸ die Gesetzgebung nicht auf konkrete Vorschlรคge der Rechtsanwender aufgrund deren Erfahrungen aus der Praxis eingegangen sind. Das Gesetz muรŸ abschlieรŸend noch durch den Bundesrat.

 

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