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Betrugsmasche “Shoulder-Surfing”

Neuwied (ots)

Im Zeitraum vom 16. – 19. Juli 2020 kam es im Zuständigkeitsbereich der Kriminalinspektion Neuwied zu mehreren Taten von sogenanntem “Shoulder-Surfing” mit anschließender Verwertungstat. Hierbei handelt es sich um eine Betrugsmasche, bei der sich die Täter mit Tricks Geldkarten und Geheimzahlen erschleichen, um Geld von Konten ihrer meist älteren Opfer abzuheben. Sie schauen ihrem Opfer bei der Eingabe ihrer PIN über die Schulter (daher der Begriff “shoulder surfing”) und nutzen die so erlangte Geheimzahl später, um Geld vom Konto der Geschädigten abzuheben.

Nach Erlangung der PIN lenken die Täter ihre Opfer während des Geldabhebens ab, um die Bankkarte zu entwenden bzw. auszutauschen. Dabei wird das Opfer in ein Gespräch verwickelt – so täuschen sie entweder Probleme mit ihrer eigenen Karte vor oder bitten das Opfer um Hilfe in einer anderen Gelegenheit.

Die Kriminalinspektion Neuwied empfiehlt in diesem Zusammenhang ausdrücklich:

   -	Achten Sie bei der PIN-Eingabe darauf, dass Sie von niemandem
beobachtet werden können. Sorgen Sie für einen ausreichenden
Sicherheitsabstand zu anderen Personen. Bitten Sie aufdringliche
Personen oder angebliche Hilfesuchende höflich aber bestimmt, auf
Distanz zu bleiben. Scheuen Sie sich nicht, die Polizei sofort zu
verständigen! -	Brechen Sie im Zweifelsfall die Transaktion ab und
lassen Sie Ihre Karte nicht aus den Augen. -	Decken Sie das
Tastaturfeld während der PIN-Eingabe mit ihrer freien Hand oder mit
einem Gegenstand ab (Geldbörse, etc.) -	Nutzen Sie keinen
Geldausgabeautomaten, an dem etwas ungewöhnlich erscheint! Bei
Verdacht auf Manipulation informieren Sie einen Bankmitarbeiter und
verständigen Sie über die 110 die Polizei! -	Nach Erledigung der
Bankgeschäfte sollte unmittelbar überprüft werden, ob die eigene
EC-Karte noch vorhanden ist. Haben Sie den Verdacht, dass jemand Ihre
Kartendaten ausgelesen hat, veranlassen Sie umgehend eine Sperrung
der EC-Karte: 116 116 (bundesweiter Sperrnotruf). Das können Sie auch
aus dem Urlaub im Ausland unter der Vorwahl für Deutschland +49 tun.
-	Prüfen Sie die Höchstgrenze für Abhebungen von Ihrem Konto am
Automaten und überlegen Sie, ob Sie das Limit in dieser Höhe
benötigen oder ob Sie es reduzieren können. In der Regel beträgt die
Höchstgrenze 1000 Euro pro Kunde und Tag. Welche Limits gelten und
wie hoch diese angesetzt sind, bestimmt aber grundsätzlich jedes
Kreditinstitut selbst. Generell steht es einer Bank auch offen,
dieses Limit je nach Kunde festzulegen. Je höher das Limit, desto
höher auch der Schaden, den die Diebe anrichten können.
Selbstverständlich können Sie die Höchstgrenze bei Bedarf wieder
erhöhen, auch beispielsweise nur vorübergehend für eine Urlaubsreise
oder einen anderen Anlass. -	 Lassen Sie sich ggfls. von einer engen
vertrauten Person aus dem Familienumfeld begleiten! 

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neuwied/Rhein

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