Trunkenheitsfahrt: Autofahrerin kracht in Eingangsbereich eines Hallenbades
Eine Trunkenheitsfahrt am Hallenbad sorgte am Montagmittag in der Mailänder Straße in Kaiserslautern für erheblichen Sachschaden.
Eine 53 Jahre alte Frau setzte sich stark alkoholisiert ans Steuer und verlor bereits nach wenigen Metern die Kontrolle über ihr Fahrzeug. Mit gemessenen 2,88 Promille Alkohol im Blut steuerte sie direkt auf das Gebäude eines Hallenbades zu.
Poller überfahren und frontal gegen die Hauswand gefahren
Nach bisherigen Erkenntnissen überfuhr die Frau zunächst einen Poller vor dem Gebäude. Anschließend fuhr sie ungebremst in den Eingangsbereich des Hallenbades. Erst die massive Hauswand stoppte das Fahrzeug. Doch damit endete der Vorfall nicht: Die Unfallverursacherin setzte zurück und prallte erneut gegen die Gebäudewand.
Durch die Trunkenheitsfahrt am Hallenbad entstanden Schäden an mehreren Objekten. Neben dem Auto der 53-Jährigen wurden auch ein Poller, ein Mülleimer sowie ein Blumenkübel beschädigt. Die Polizei schätzt den entstandenen Sachschaden auf mehrere Tausend Euro.
Fahrt ins Krankenhaus abgelehnt
Trotz des heftigen Aufpralls lehnte die Frau eine medizinische Untersuchung im Krankenhaus ab. Einsatzkräfte stellten jedoch schnell fest, dass die Fahrerin erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Die Beamten ordneten weitere Maßnahmen an und begleiteten die 53-Jährige zur polizeilichen Dienststelle.
Auto abgeschleppt und Ermittlungen eingeleitet
Das Fahrzeug der Frau war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Gegen die Fahrerin leiteten die Ermittler ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein. Zusätzlich drohen ihr der Entzug der Fahrerlaubnis sowie weitere strafrechtliche Konsequenzen.
Die Polizei warnt erneut eindringlich vor den Gefahren von Alkohol am Steuer. Eine Trunkenheitsfahrt am Hallenbad oder an anderen öffentlichen Orten gefährdet nicht nur die Fahrerin selbst, sondern auch unbeteiligte Personen. Gerade im Bereich von Freizeiteinrichtungen herrscht häufig Publikumsverkehr.
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