Zivilstreife beobachtet riskante Fahrmanöver und Handy am Ohr
Eine Zivilstreife zeigt am Sonntagvormittag das sprichwörtlich richtige Näschen:
Auf der Bundesstraße 43a in Höhe Hanau-Hauptbahnhof fällt den Beamten ein weißer Kastenwagen auf, dessen Fahrer mehrfach nach rechts von der Fahrbahn abkommt. Während der Fahrt nutzt der Mann ein Mobiltelefon. Kurz darauf wechselt der Transporter auf die A45 in Richtung Aschaffenburg.
Die Beamten dokumentieren erneut eine unsichere Fahrweise – und wieder das Telefon am Ohr.
Mit dem Signal „Bitte folgen“ lotsen die Polizisten den Wagen an der Anschlussstelle Alzenau-Nord auf einen Pendlerparkplatz und stoppen die Fahrt. Der Vorgang passt thematisch in unsere Rubrik Verkehr sowie in die bundesweiten Meldungen unter Deutschland.
Atemtest ergibt 1,42 Promille – Blutentnahme angeordnet
Bei der Kontrolle des 24-jährigen Fahrers aus Rheinland-Pfalz nehmen die Beamten deutlichen Alkoholgeruch wahr. Der Mann wirkt müde und insgesamt beeinträchtigt. Ein Atemalkoholtest ergibt 1,42 Promille. Die Polizisten ordnen eine Blutentnahme an und bringen den Fahrer zur Dienststelle. Für ihn hat der Einsatz gravierende Folgen: Gegen den 24-Jährigen läuft nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.
Unsachgemäß transportiertes Grillfleisch: Polizei stellt Fracht sicher
Im Laderaum entdecken die Beamten neben mehreren Scheiten Brennholz eine rote Kunststoffkiste mit rund 20 Kilogramm Grillfleisch – teils vorgebraten, teils roh. Das Behältnis steht ungesichert auf der Ladefläche. Teile der Ware tauen bereits an; entsprechender Geruch schlägt den Einsatzkräften entgegen. Der Fahrer erklärt, er sei in der Nähe von Koblenz gestartet und wolle das Fleisch einem Freund in Bayern übergeben, der es auf einem Fest weiterverkaufen möchte.
Da der Transporter über keine Kühlung verfügt und der Transport offensichtlich nicht den Hygieneanforderungen genügt, stellt die Polizei die Ware sicher und veranlasst die fachgerechte Entsorgung. Der Vorgang kann zusätzlich lebensmittelrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Hintergrund: Zuständigkeiten und rechtliche Einordnung
Bei 1,42 Promille gilt der Fahrer rechtlich als absolut fahruntüchtig. Die Polizei leitet in solchen Fällen ein Strafverfahren ein; Gerichte entscheiden über Geld- oder Freiheitsstrafe sowie über mögliche Führerscheinmaßnahmen. Parallel prüfen die Behörden Verstöße gegen Vorschriften der Lebensmittelüberwachung, weil das unsachgemäße Kühlen und Transportieren von Fleisch erhebliche Gesundheitsrisiken birgt.
Unklar bleibt: Konnte das Fest Ersatz beschaffen?
Ob der angekündigte Empfänger die Ware kurzfristig ersetzen konnte oder den geplanten Verkauf absagen musste, ist nicht bekannt. Fest steht: Der Einsatz verhindert potenzielle Gefahren im Straßenverkehr und schützt Verbraucher vor möglicherweise verdorbener Ware. Ein Betrunkener Transporterfahrer mit Grillfleisch gehört nicht auf die Straße – und erst recht nicht ohne Kühlung zur Versorgung von Gästen. Dieser Fall zeigt, wie wichtig konsequente Kontrollen sind.
Hinweise & Service
- Zuständigkeiten und Kontakt der Landespolizei Hessen: polizei.hessen.de
- Aktuelle Pressemeldungen der Bayerischen Polizei: polizei.bayern.de
- Informationen zur Fleischhygiene des LGL Bayern: lgl.bayern.de
