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Bewohnerparkausweise Koblenz – Gebühren werden in Koblenz ab 1. März neu berechnet

Koblenz - Parken - Bundesländer

Bewohnerparkausweise Koblenz – Gebühren werden ab 1. März neu berechnet

Bewohnerparkausweise: Gebühren werden in Koblenz ab 1. März neu berechnet

Während lange Zeit der Bund die Hoheit in Sachen Gebühren für Bewohnerparkausweise hatte, ist diese Gebührenhoheit mittlerweile auf die Bundesländer übergegangen.

Rheinland-Pfalz hat mit einer eigenen Landesverordnung den Kommunen mittlerweile ermöglicht, entsprechende eigene Gebührensatzungen zu erlassen, wovon die Stadtverwaltung Koblenz
nunmehr Gebrauch macht.

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Wer einen Bewohnerparkausweis nutzt, kann ein ganzes Jahr lang überall innerhalb der ausgewiesenen Parkzone auf entsprechenden Parkflächen sein Fahrzeug abstellen. Der Schlüssel verfügbarer Plätze im Verhältnis zu den ausgegebenen Bewohnerparkausweisen ist in der Regel in Koblenz sehr günstig.

Aus Sicht der Verwaltung der Rhein-Mosel-Stadt steht unter anderem dieser Vorteil für die Besitzer eines Bewohnerparkausweises in keinem Verhältnis zu den bisherigen Gebühren.

Für die bisher jährlich fälligen 30,70 Euro können Autofahrerinnen und Autofahrer beispielsweise im Innenstadtbereich lediglich rund 20 Stunden an einem Parkautomaten parken. Anwohnerinnen und Anwohner, welchen auf dem Grundstück ein Stellplatz zur Anmietung zur Verfügung steht,
können darüber hinaus keinen Bewohnerparkausweis erhalten und müssen den
Stellplatz für deutlich höhere Kosten (teilweise über 100 Euro im Monat) anmieten.

Gebühren für Bewohnerparkausweise werden angepasst 

Um das aus Sicht der Stadtverwaltung Koblenz starke Missverhältnis hinsichtlich der Gebühren für die Nutzung des bewirtschafteten, öffentlichen Parkraums zu beseitigen, werden die Gebühren für die Bewohnerparkausweise nunmehr angepasst.

Die Höhe der Gebühr richtet sich daher in Koblenz zukünftig nach der tatsächlich in
Anspruch  genommenen Straßenfläche.

Die Mehrzahl der Parkplätze ist in den bewirtschafteten Gebieten in Koblenz nicht markiert, wodurch
die tatsächliche Größe der Fahrzeuge relevant ist.

Anpassung ab März 2024 

Ab 1. März 2024 werden die Preise für die Bewohnerparkausweise, von denen es derzeit rund 6000
in Koblenz gibt, daher angepasst.

Die Gebühr für den jeweiligen Bewohnerparkausweis berechnet sich zukünftig aus einem Jahresgrundbetrag in Höhe von 23,40 Euro (0,45 Euro á 52 Wochen) multipliziert mit der jeweiligen Länge und Breite des Fahrzeugs in Metern. Maßgeblich hierfür sind die im Fahrzeugschein eingetragenen Werte. Anbauten an Fahrzeugen wie Spoiler, Fahrradträger, Außenspiegel werden nicht berücksichtigt.

So kostet beispielsweise ein Anwohnerparken für einen Smart fortwo für ein Jahr zukünftig 104,87 Euro, was weniger als neun Euro pro Monat bedeutet. Besitzerinnen und Besitzer eines 7er VW Golf müssen zukünftig 179,12 Euro zahlen und damit weniger als 15 Euro im Monat. Für einen VW Tiguan fallen unterdessen 196,23 Euro pro Jahr an (rund 16,35 Euro im Monat).

Grundsätzlich hat die Stadtverwaltung Koblenz in ihrer Bewohnerparkgebührenordnung eine Mindestgebühr von 100 Euro festgesetzt.

Bei der Ausgestaltung der Preise hat die Stadtverwaltung Koblenz unter anderem eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gegen die Stadt Freiburg aus dem Juni 2023 berücksichtigt.

Die Bundesrichter hatten unter anderem bei der in Freiburg eingeführten Bewohnerparkgebührensatzung den Stufentarif gekippt, weswegen in Koblenz nunmehr die tatsächlichen Abmessungen der Fahrzeuge für die Berechnung zu Grunde gelegt werden.

Außerdem hat das Gericht soziale Erwägungen, etwa Ermäßigungen für Familien, ausgeschlossen, so dass diese in Koblenz diskutierte Gebührenreduzierung bei der neuen Satzung der Rhein-Mosel-Stadt
keine Berücksichtigung finden konnte.

Die Stadt Koblenz weißt unterdessen daraufhin, dass Bewohnerparkausweise, die bis
zum 29. Februar 2024 ablaufen, noch zu den derzeit gültigen Konditionen verlängert werden
können und ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig sind.

Für Anwohnerinnen und Anwohner, die einen Parkausweis besitzen, der erst nach dem
29. Februar 2024 abläuft, gilt bei einer Verlängerung der neue Tarif.

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