BFH erklärt neue Grundsteuer für verfassungsgemäß
Bundesrichter weisen mehrere Klagen gegen das Bundesmodell ab
Der Bundesfinanzhof stärkt die Reform der Grundsteuer und bewertet sie als vereinbar mit der Verfassung. Die Münchener Richter verwarfen drei Klagen gegen das seit Anfang des Jahres geltende System und stellten klar, dass das Bundesmodell keine verfassungsrechtlichen Bedenken auslöst. Die Entscheidung bringt Rechtssicherheit für Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer, die nach der Reform neue Berechnungsgrundlagen nutzen müssen. Der BFH betonte, dass der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum korrekt angewendet habe und die neue Grundsteuer verfassungsgemäß bleibt.
Elf Bundesländer setzen weiterhin auf das Bundesmodell
Im Mittelpunkt der Verfahren stand das Modell des Bundes, das in elf der sechzehn Bundesländer gilt. Die Kläger kritisierten vor allem die Datengrundlage, die ihrer Ansicht nach Ungenauigkeiten und damit Ungerechtigkeiten erzeugt. Der BFH folgte dieser Argumentation nicht. Die Richter erklärten, dass die im Modell verarbeiteten Parameter ausreichend differenziert und sachgerecht ausgerichtet seien. Zudem ermögliche das System eine gleichmäßige Bewertung der Grundstücke, was eine Grundvoraussetzung für die neue Grundsteuer verfassungsgemäß erfüllt.
Reform war durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die bis dahin genutzten Einheitswerte als verfassungswidrig eingestuft. Die Berechnungsgrundlagen stammten teils aus den 1960er-Jahren und konnten den heutigen Immobilienmarkt nicht mehr realistisch abbilden. Das Gericht verpflichtete den Gesetzgeber, ein neues System zu schaffen, das dem Gleichheitsgebot besser entspricht. Die aktuelle Entscheidung des BFH bestätigt nun, dass die Reform diesen Anforderungen gerecht wird. Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Kommunen gewinnen damit Planungssicherheit für die kommenden Jahre.
Weitere Informationen
Mehr regionale Meldungen finden Leserinnen und Leser unter News und Deutschland. Offizielle Hinweise zur Grundsteuer stellt das Bundesfinanzhof bereit. Zusätzliche Informationen veröffentlicht zudem das Bundesministerium der Finanzen.
