BGH bestätigt lebenslange Haft nach Mord an Ex-Ehefrau
Der Bundesgerichtshof hat ein Mordurteil des Landgerichts Lübeck bestätigt und damit für endgültige Klarheit in einem besonders schweren Gewaltverbrechen gesorgt. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat verwarf die Revision des Angeklagten vollständig. Damit bleibt es bei der lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Revision ohne Erfolg – Urteil ist rechtskräftig
Mit seiner Entscheidung stellte der Bundesgerichtshof klar, dass das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 23. Mai 2025 weder Rechtsfehler noch Bewertungsfehler zum Nachteil des Angeklagten enthält. Die Verteidigung hatte versucht, das Urteil überprüfen zu lassen, scheiterte jedoch in allen Punkten. Das Strafurteil ist damit rechtskräftig.
Nach Auffassung der Richter erfüllte die Tat eindeutig die Voraussetzungen eines Mordes. Insbesondere sah das Gericht sowohl das Mordmerkmal der Heimtücke als auch niedrige Beweggründe als erfüllt an.
Hintergrund: Hass, finanzielle Forderungen und Eskalation
Nach den Feststellungen des Landgerichts entwickelte der vermögende Angeklagte über Jahre hinweg massiven Hass auf seine geschiedene Ehefrau. Die Ehe hatte seit 1988 bestanden, endete jedoch 2016 gegen seinen Willen mit der Trennung und anschließenden Scheidung. Der Angeklagte empfand dies als tiefe Kränkung und bezeichnete seine frühere Partnerin als „Verräterin“.
Besonders belastend wirkten für ihn die finanziellen Folgen der Scheidung. Im Jahr 2023 stellte ein Gericht rechtskräftig Zahlungsansprüche der Geschädigten fest. Der Zugewinnausgleich belief sich auf über 1,6 Millionen Euro. Als Zwangsversteigerungen mehrerer ihm gehörender Grundstücke angeordnet wurden, eskalierte die Situation.
Gezielter Angriff mit Schusswaffe
Kurze Zeit nach der Zustellung der Zwangsversteigerungsbeschlüsse lauerte der Angeklagte seiner Ex-Frau morgens an einem abgelegenen Waldweg auf. Als Sportschütze verfügte er legal über eine Schusswaffe. Er nutzte diesen Umstand, um die Frau gezielt zu erschießen. Das Landgericht wertete die Tat als heimtückisch, da das Opfer arg- und wehrlos war.
Zusätzlich stellte das Gericht einen Verstoß gegen das Waffengesetz fest. Die Tat geschah aus niederen Beweggründen, insbesondere aus Hass und aus dem Wunsch heraus, finanzielle Forderungen gewaltsam zu verhindern.
Bedeutung der Entscheidung
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist der Fall abgeschlossen. Das Urteil unterstreicht die konsequente Haltung der Justiz gegenüber schweren Gewaltverbrechen aus persönlichen und wirtschaftlichen Motiven. Weitere Rechtsmittel stehen dem Verurteilten nicht mehr offen.
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