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BGH bestätigt lebenslange Haft nach Mord an Ex-Partnerin in Berlin

3. März 2026 2 minutes read
Revision gegen Mordurteil verworfen

Bundesgerichtshof bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe nach tödlicher Messerattacke

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision gegen das Mordurteil verworfen und damit die lebenslange Freiheitsstrafe gegen einen Angeklagten bestätigt. Das Landgericht Berlin I hatte den Mann bereits am 7. Juli 2025 wegen Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin verurteilt. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil nun rechtskräftig.

Landgericht sah niedrige Beweggründe als Mordmerkmal

Nach den Feststellungen des Landgerichts trennte sich die Frau wenige Monate vor der Tat von dem Angeklagten. Der Mann akzeptierte diese Entscheidung jedoch nicht. Stattdessen verfolgte und bedrängte er seine frühere Partnerin zunehmend. Dabei sprach er Beleidigungen sowie Drohungen aus.

Am Abend der Tat lauerte der Angeklagte der Frau vor ihrer Wohnungstür auf. Sie wollte sich zu diesem Zeitpunkt mit einem anderen Mann treffen. Der Täter griff sie mit einem Messer an und fügte ihr zahlreiche Stiche in Hals, Nacken und Oberkörper zu. Die Verletzungen führten innerhalb kurzer Zeit zum Tod durch Verbluten.

Eifersucht und Besitzdenken als Tatmotiv

Das Landgericht Berlin I bewertete die Tat als Mord gemäß § 211 StGB. Es stellte fest, dass der Angeklagte in erster Linie aus Eifersucht handelte. Zudem ging das Gericht davon aus, dass er die Geschädigte als sein Eigentum betrachtete. Darüber hinaus wollte er nach Überzeugung der Kammer Rache für die Trennung und für die geplante Verabredung mit einem anderen Mann üben.

Diese Beweggründe stufte das Landgericht als niedrig ein. Auf dieser Grundlage verhängte es eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Bundesgerichtshof findet keinen Rechtsfehler

Der Angeklagte legte gegen das Urteil Revision ein. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüfte daraufhin die Entscheidung des Landgerichts umfassend. Die Richter stellten jedoch keinen Rechtsfehler fest, der den Angeklagten benachteiligt hätte.

Mit der Entscheidung des Senats ist die Revision gegen das Mordurteil verworfen. Das Urteil des Landgerichts Berlin I bleibt bestehen und ist nun endgültig rechtskräftig. Der Verurteilte muss die lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen.

Weitere aktuelle Meldungen aus dem Bereich Justiz und Strafrecht finden Sie in unserer Rubrik Deutschland sowie unter News. Informationen zu rechtlichen Hintergründen stellt zudem das Strafgesetzbuch (§ 211 StGB) bereit.

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