Sicherungsverwahrung für „Papawittchen“ rechtskräftig
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Chemnitz verworfen.
Damit bleibt die vom Landgericht am 27. März 2025 verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten sowie die anschließende Sicherungsverwahrung rechtskräftig bestehen. Im Zentrum des Falls steht der unter dem Namen „Papawittchen“ bekannt gewordene Mann, der sich als fürsorglicher Vater zahlreicher Kinder präsentierte, tatsächlich jedoch schwere Sexualstraftaten beging.
Schwerer Missbrauch über Jahrzehnte
Nach den Feststellungen des Landgerichts missbrauchte der Angeklagte in einem Zeitraum von etwa 20 Jahren insgesamt acht seiner eigenen Kinder sowie ein weiteres Kind. Die Taten umfassten schwerste sexuelle Übergriffe, darunter Vaginal- und Oralverkehr an Mädchen und Jungen im Alter zwischen sieben und dreizehn Jahren. Trotz mehrfacher Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Eingreifen des Jugendamtes setzte der Täter seine Taten fort. Besonders perfide: In der Öffentlichkeit trat er als liebevoller Familienvater auf, was ihm den Spitznamen „Papawittchen“ einbrachte.
Hintergrund des Täters
Der Angeklagte war selbst in seiner Kindheit während einer langjährigen Heimunterbringung Opfer sexueller Gewalt geworden. Er zeigte sich im Verfahren geständig und bekundete Reue. Dennoch wertete das Gericht sein Verhalten als hochgefährlich. Der bis dahin unbestrafte Mann wurde zu einer erheblichen Freiheitsstrafe verurteilt, an die sich die unbefristete Sicherungsverwahrung anschließen wird.
Rechtskräftige Entscheidung
Die Revision des Angeklagten richtete sich ausschließlich gegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB. Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil umfassend, stellte jedoch keine Rechtsfehler fest. Damit bleibt die Entscheidung des Landgerichts Chemnitz bestehen. Die Sicherungsverwahrung gilt als notwendig, um die Allgemeinheit vor weiteren schweren Straftaten zu schützen.
Einordnung
Das Urteil verdeutlicht, dass die Justiz auch bei geständigen Tätern klare Grenzen setzt, wenn eine fortbestehende Gefahr für die Öffentlichkeit vorliegt. Der Fall „Papawittchen“ zeigt zugleich die dramatischen Folgen fehlender Eingriffsmöglichkeiten in früheren Jahren und unterstreicht die Verantwortung von Jugendämtern und Strafverfolgungsbehörden, wachsam zu bleiben.
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