Verurteilung wegen Diebstahls des Bartaffenweibchens Ruma rechtskräftig
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision eines Angeklagten verworfen.
Damit ist das Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 23. April 2025 rechtskräftig. Der Angeklagte erhält eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Das Gericht bestätigte die Schuldsprüche wegen mehrfachen Diebstahls, schwerer räuberischer Erpressung sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung.
Die Entführung des Bartaffenweibchens Ruma
In der Osternacht 2024 drangen der Täter und ein Mittäter in den Leipziger Zoo ein. Ziel war es, einen Affen zu stehlen, um damit in ihrer Clique zu prahlen. Sie fingen das Bartaffenweibchen Ruma im Affenhaus und brachten es nach Chemnitz. Dort hielten sie das Tier mehrere Tage in einer Garage, machten Fotos und Videos und stellten diese in sozialen Medien zur Schau. Aufgrund der großen öffentlichen Aufmerksamkeit brachten sie Ruma später zurück. Passanten fanden das Tier in einem Karton in einem Leipziger Park.
Weitere Straftaten der Täter
Nach dem Diebstahl von Ruma begingen die Männer weitere Delikte. Sie stahlen Motorräder aus einem Fachgeschäft und beschädigten diese erheblich. Zudem überfielen sie eine Tankstelle mit einer täuschend echt wirkenden Spielzeugpistole. Wenige Tage später drangen sie in ein Autohaus ein und entwendeten zwei hochmotorisierte Fahrzeuge. Auch diese erlitten schwere Schäden. Als die Polizei einen der Wagen sicherstellen wollte, leistete der Angeklagte Widerstand und verletzte zwei Beamte.
Rechtskräftiges Urteil
Der Bundesgerichtshof stellte bei seiner Prüfung keine Rechtsfehler fest. Das Landgericht Chemnitz hatte neben der Haftstrafe auch eine Einziehungsentscheidung getroffen. Die Mitangeklagten legten keine Revision ein, ihre Verurteilungen sind ebenfalls rechtskräftig. Damit endet ein aufsehenerregender Fall, der nicht nur den Leipziger Zoo, sondern auch die Öffentlichkeit bundesweit bewegte.
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