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BGH bestätigt Urteil gegen früheren Bushido-Manager

14. November 2025 2 Min. Lesezeit
BGH bestätigt Urteil gegen Bushido-Manager

Revision gegen Entscheidung des Landgerichts Berlin ohne Erfolg

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hat die Revision des früheren Managers von Rapper Bushido vollständig zurückgewiesen. Das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 5. Februar 2024 bleibt damit bestehen. Die Richter setzten in einem komplexen Verfahren, das sich über mehr als dreieinhalb Jahre und 114 Sitzungstage erstreckte, eine Gesamtgeldstrafe von neunzig Tagessätzen fest. Jeder Tagessatz beträgt nach der Entscheidung des Landgerichts neunhundert Euro.

Der Angeklagte hatte zwischen Oktober 2017 und November 2018 mehrere vertrauliche Gespräche mit Bushido und weiteren Personen heimlich mit seinem Mobiltelefon aufgezeichnet. Diese Taten wertete das Gericht als dreizehnfache Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes. Die Überprüfung der Entscheidung durch den BGH ergab keine Rechtsfehler, sodass der Schuldspruch und die angesetzte Tagessatzhöhe rechtskräftig wurden.

Freisprüche bei schweren Vorwürfen weiterhin gültig

Der frühere Manager war in weiteren Punkten angeklagt, darunter versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung und gefährliche Körperverletzung zum Nachteil des Künstlers Bushido. Das Landgericht sprach ihn von diesen schwerwiegenden Vorwürfen frei. Auch dieser Teil des Urteils bleibt unverändert bestehen.

Für die erlittene Untersuchungshaft hatte das Landgericht eine Entschädigung nach dem StrEG vorgesehen. Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte sofortige Beschwerde ein, der der 5. Strafsenat nun stattgab.

BGH kippt Entschädigung für Untersuchungshaft

Der BGH hob die angeordnete Entschädigung vollständig auf. Die Richter begründeten dies mit der vorrangig anzuwendenden Vorschrift des § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB. Danach wird erlittene Untersuchungshaft automatisch auf eine verhängte Strafe angerechnet. Da in diesem Fall die Dauer der Untersuchungshaft die Höhe der Geldstrafe nicht überschreitet, entfällt jede Form der Entschädigung.

Durch diese Entscheidung reduziert sich faktisch die zu zahlende Geldstrafe, eine weitergehende Entschädigungsleistung besteht jedoch nicht. Der Fall zeigt erneut die komplexen rechtlichen Folgen bei langwierigen Strafverfahren und die Bedeutung der gesetzlichen Regelungen zur Haftanrechnung.

Weitere Informationen

Weitere aktuelle Meldungen finden Sie unter BlaulichtMYK News sowie im Deutschland-Ressort unter Deutschland. Hintergrundinformationen zu Ermittlungsverfahren stellt zudem die Bundesjustizverwaltung bereit. Auch die Polizei veröffentlicht regelmäßig Fall- und Rechtshinweise.

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