Verurteilungen nach Angriff in Moers rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen von drei jugendlichen Angeklagten verworfen, die wegen eines gewaltsamen Angriffs vor einer Methadonausgabestelle in Moers verurteilt wurden. Damit sind die mehrjährigen Jugendstrafen rechtskräftig.
Hintergrund der Tat
Nach den Feststellungen des Landgerichts Kleve hatten die Jugendlichen gemeinsam und spontan beschlossen, zwei Männer anzugreifen, die sich vor der Methadonausgabestelle in Moers aufhielten. Einer der Täter setzte Pfefferspray ein, schlug mehrfach auf die Opfer ein und trat sie, auch gegen den Kopf. Besonders brutal trat er einen der Männer „wie ein Fußballspieler bei einem Elfmeterschuss“.
Ein Mittäter filmte die Tat, um das Video anschließend im Internet zu verbreiten und sich mit den Taten zu brüsten. Eines der Opfer verstarb zwei Wochen später. Ob die tödlichen Verletzungen direkt durch den Angriff verursacht wurden, konnte die Jugendkammer nicht zweifelsfrei feststellen.
Urteil und Revision
Das Landgericht Kleve verurteilte die Angeklagten im Wesentlichen wegen gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Jugendstrafen. Gegen dieses Urteil legten die Jugendlichen Revision ein. Der BGH überprüfte daraufhin die Entscheidung des Landgerichts.
Der 3. Strafsenat stellte lediglich eine abweichende konkurrenzrechtliche Bewertung einzelner Tatbestände fest. Infolgedessen nahm der BGH eine geringfügige Änderung am Urteil vor. In der Sache blieb die Verurteilung jedoch bestehen.
Rechtskräftiger Abschluss
Mit der Entscheidung des BGH ist das Urteil des Landgerichts nun rechtskräftig. Damit haben die Opfer und Angehörigen juristische Gewissheit, und die Angeklagten müssen ihre Jugendstrafen antreten.
