BGH kippt Teile des Urteils gegen IS-Anhängerin
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Revision einer IS-Anhängerin entschieden, die zuvor vom Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden war.
Die Frau war unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Beihilfe zum Völkermord und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt worden.
Hintergrund des Falls
Die Angeklagte, eine in Deutschland geborene Frau, reiste 2014 nach Syrien und anschließend in den Irak, wo sie sich gemeinsam mit ihrem Ehemann dem sogenannten “Islamischen Staat” (IS) anschloss.
In Mossul nahm das Paar weitere IS-Angehörige auf und unterstützte die Terrororganisation organisatorisch wie logistisch.
Zudem bewahrte das Ehepaar Waffen in ihrem Haus auf.
Besonders schwer wog die Versklavung einer jesidischen Frau, die dem Ehemann der Angeklagten als “Geschenk” übergeben worden war.
Die Angeklagte zwang die Frau bis 2019 zur Hausarbeit und verhinderte ihre Flucht. Zudem wusste sie von
den regelmäßigen Vergewaltigungen durch ihren Ehemann und duldete diese.
Urteil des OLG Koblenz
Das OLG Koblenz hatte die Frau unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung, Freiheitsentziehung und Verfolgung, wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen sowie wegen Menschenhandels verurteilt.
Zusätzlich sah das Gericht Beihilfe zum Völkermord als erwiesen an.
Entscheidung des BGH
Der BGH bestätigte die Verurteilung in weiten Teilen. Allerdings änderte er den Schuldspruch, da die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord sowie zu weiteren Menschlichkeits- und Kriegsverbrechen nicht hinreichend belegt seien. Die Feststellungen reichten nicht aus, um eine direkte Beihilfehandlung der Angeklagten zu diesen schwersten Delikten nachzuweisen.
Damit bleibt die Frau zwar weiterhin wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderer schwerer Delikte verurteilt. Über die Höhe der Strafe muss jedoch ein anderer Senat des OLG Koblenz erneut entscheiden.
Rechtliche Bedeutung
Der BGH stellte klar, dass für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord konkrete Unterstützungshandlungen nachweisbar sein müssen. Die Entscheidung hat Signalwirkung für ähnliche Verfahren, in denen Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus den Reihen des IS strafrechtlich verfolgt werden.
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