Schock-Urteil erschüttert Aachen
Aachen / Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil zu schweren Gewalttaten im Aachener Rotlichtbezirk teilweise aufgehoben. Damit muss eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts Aachen erneut über zentrale Punkte entscheiden – insbesondere über die Sicherungsverwahrung und das Strafmaß.
Massive Gewalt durch Sicherheitsmitarbeiter
Nach den bisherigen Feststellungen arbeitete der Angeklagte seit Anfang 2023 als Sicherheitsmitarbeiter im Rotlichtmilieu in Aachen. Dabei griff er mehrfach zu massiver Gewalt. Er reagierte auf tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten von Kunden mit brutalen Angriffen, teilweise gemeinsam mit weiteren Sicherheitskräften.
In mehreren Fällen setzte er Schlagwerkzeuge ein und nahm schwere Verletzungen der Opfer in Kauf. In zwei Fällen stellte das Gericht sogar einen bedingten Tötungsvorsatz fest. Insgesamt verurteilte das Landgericht Aachen den Mann unter anderem wegen versuchten Totschlags und mehrfacher gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft.
Videoaufnahmen zur Selbstbestätigung
Besonders erschreckend: Der Angeklagte filmte die Taten über Überwachungskameras ab. Anschließend verbreitete er die Videos gezielt an ausgewählte Personen. Er suchte damit offenbar Anerkennung für sein gewalttätiges Verhalten im Umfeld des Aachener Rotlichtbezirk.
Zusätzlich stellte das Gericht Verstöße gegen das Waffengesetz fest, da der Mann einen verbotenen Schlagring besaß.
BGH kritisiert Entscheidung zur Sicherungsverwahrung
Der Bundesgerichtshof beanstandete insbesondere die Entscheidung des Landgerichts, die Sicherungsverwahrung lediglich vorzubehalten. Nach Ansicht der Richter differenzierte das Gericht nicht ausreichend zwischen der kriminellen Neigung des Täters und seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit.
Außerdem habe das Landgericht den maßgeblichen Zeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose falsch bewertet. Dadurch wurde die Entscheidung über die Maßregel rechtsfehlerhaft.
Neue Verhandlung angeordnet
Der BGH hob deshalb den gesamten Strafausspruch sowie die Entscheidung zur Sicherungsverwahrung auf. Die Sache geht nun zurück an eine andere Kammer des Landgerichts Aachen. Dort wird das Verfahren im Umfang der Aufhebung neu verhandelt.
Die Gewalttaten im Aachener Rotlichtbezirk bleiben damit weiterhin Gegenstand eines komplexen Strafverfahrens, das erneut juristisch bewertet werden muss.
Weitere Entscheidung steht noch aus
Über die Revision des Angeklagten selbst hat der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden. Diese erfolgt gesondert durch Beschluss.
Der Fall zeigt deutlich, wie wichtig eine präzise rechtliche Bewertung bei schweren Gewaltdelikten ist – insbesondere wenn es um die langfristige Sicherung der Öffentlichkeit geht.
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