BGH hebt Vergewaltigungsurteil erneut auf
Der Bundesgerichtshof hat erneut ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt aufgehoben.
Damit scheitert die Verurteilung eines Angeklagten wegen Vergewaltigung bereits zum zweiten Mal an rechtlichen Fehlern.
Zweites Urteil erneut beanstandet
Das Landgericht hatte den Angeklagten im zweiten Rechtsgang erneut zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Der Vorwurf:
Der Mann soll am 3. Mai 2022 eine 18-jährige Schülerpraktikantin in seinem Unternehmen zu sexuellen Handlungen gegen ihren erkennbaren Willen veranlasst haben.
Doch auch dieses Urteil hielt der rechtlichen Überprüfung nicht stand. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs stellte fest, dass die Beweiswürdigung erneut fehlerhaft war.
Beweiswürdigung erneut rechtsfehlerhaft
Bereits im ersten Verfahren hatte der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben. Damals beanstandete der Senat ebenfalls Mängel in der Beweiswürdigung und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück.
Nun zeigt sich: Auch im zweiten Anlauf konnte das Landgericht die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllen. Die Feststellungen zum Tatgeschehen genügten erneut nicht den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Neuer Prozess in München
Der Fall wird nun ein weiteres Mal neu verhandelt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, das Verfahren an eine Strafkammer des Landgerichts München I zu übertragen.
Damit ist klar: Die Schuldfrage bleibt weiterhin offen. Das neue Gericht muss den Sachverhalt vollständig neu prüfen und die Beweise rechtlich einwandfrei würdigen.
Wiederholte Aufhebung ungewöhnlich
Dass ein Urteil gleich zweimal wegen derselben Problematik aufgehoben wird, kommt in der Praxis selten vor. Der Bundesgerichtshof macht damit deutlich, wie hoch die Anforderungen an eine nachvollziehbare und rechtssichere Beweiswürdigung sind.
Erst wenn diese Anforderungen erfüllt sind, kann ein Urteil Bestand haben.
Weitere aktuelle Meldungen findest Du auch in unserer Rubrik News sowie unter Deutschland.
Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.
