Kunden können auf Rückzahlung hoffen
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wichtige Entscheidung zur Amazon Prime Preiserhöhung getroffen. Die Richter erklärten die von Amazon verwendete Preisanpassungsklausel für unwirksam. Damit rückt auch die Frage in den Mittelpunkt, ob betroffene Prime-Mitglieder zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern können.
Amazon hatte die Preise für seine Prime-Mitgliedschaft im September 2022 angehoben. Kunden mit jährlicher Zahlung sollten statt 69 Euro anschließend 89,90 Euro zahlen. Bei monatlicher Abrechnung stieg der Beitrag von 7,99 Euro auf 8,99 Euro.
BGH erklärt Klausel von Amazon für unwirksam
Amazon begründete die damalige Erhöhung unter anderem mit gestiegenen Kosten. Eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden zur neuen Preisgestaltung holte das Unternehmen jedoch nicht ein.
Genau mit dieser Vorgehensweise beschäftigten sich anschließend die Gerichte. Der BGH erklärte nun die entsprechende Preisanpassungsklausel in den Teilnahmebedingungen für unwirksam. Nach Auffassung des Gerichts erfüllte die Regelung die Anforderungen an die Transparenz nicht ausreichend.
Für Kunden sei nicht hinreichend klar gewesen, welche Rechte ihnen im Zusammenhang mit einer Preisänderung zustehen. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen III ZR 205/25.
Amazon Prime Preiserhöhung: Welche Kunden betroffen sind
Das Urteil hat insbesondere für langjährige Prime-Mitglieder Bedeutung. Amazon will den Beitrag für bestimmte Kunden vorübergehend anpassen. Dazu zählen Mitglieder, deren Prime-Mitgliedschaft bereits vor dem 15. September 2022 begonnen hat und seitdem unverändert fortbesteht.
Für diese Kunden sollen zunächst wieder die früheren Preise gelten. Amazon will betroffene Mitglieder vor ihrem nächsten Zahlungstermin entsprechend informieren.
Können Prime-Kunden Geld zurückfordern?
Darüber hinaus stellt sich nach dem Urteil die Frage nach bereits gezahlten höheren Beiträgen. Betroffene können grundsätzlich prüfen, ob sie eine Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge verlangen können.
Dabei spielen allerdings unter anderem mögliche Verjährungsfristen eine Rolle. Die Höhe eines möglichen Anspruchs hängt außerdem davon ab, wie lange ein Kunde den höheren Beitrag gezahlt hat und ob er Prime monatlich oder jährlich abgerechnet hat.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verfolgt das Thema bereits seit längerer Zeit. Rund 145.000 Betroffene haben sich nach ihren Angaben bislang registriert.
Verbraucherzentrale hatte gegen Amazon geklagt
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte Amazon wegen der Amazon Prime Preiserhöhung verklagt. Zuvor hatten bereits das Landgericht Düsseldorf und anschließend das Oberlandesgericht Düsseldorf zugunsten der Verbraucherschützer entschieden.
Amazon ging gegen die Entscheidung vor und brachte den Rechtsstreit damit vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dort blieb das Unternehmen mit seinem Vorgehen gegen die Entscheidung zur Preisanpassungsklausel nun erfolglos.
Urteil könnte für viele Prime-Mitglieder finanziell wichtig werden
Für Betroffene lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf den Beginn ihrer Mitgliedschaft und die seit September 2022 gezahlten Beiträge. Das Urteil bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jeder Prime-Kunde unmittelbar eine bestimmte Summe ausgezahlt bekommt. Individuelle Ansprüche und mögliche Fristen müssen jeweils berücksichtigt werden.
Weitere aktuelle Meldungen aus Deutschland gibt es in unserem Bereich Deutschland sowie auf unserer Nachrichtenübersicht.
Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.
Bei der Erstellung dieses Beitrags wurden KI-Werkzeuge unterstützend eingesetzt. Inhaltliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung liegen bei „Blaulicht Report“.
