Zum Inhalt springen
Blaulicht-Report

Blaulicht-Report

Polizeimeldungen, Nachrichten und tagesaktuelle Meldungen aus Deiner Region

Primäres Menü
  • NEWS
    • AK
    • AW
    • Berlin
    • Bochum
    • Bremen
    • COC / WIL
    • Deutschland
    • Dokus
    • Fahndung
    • Hagen
    • Hessen
    • Köln-Bonn
    • Lifehacks
    • Märkischer Kreis
    • München
    • MYK / KO
    • NR / AK
    • NRW
    • RLP
    • Sauerland
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen & Umland
    • Verkehr
    • Vermisst
    • Warenrückruf
    • Weltweit
    • WW / EMS
  • Newsletter
  • Shorts & Reels
  • Nettiquette
  • Werben Sie bei uns
  • Impressum
YouTube
  • Thüringen & Umland

BGH spricht Richterin im Corona-Fall frei – Verurteilung wegen Rechtsbeugung aufgehoben

3. August 2026 3 Minuten gelesen
BGH Freispruch Richterin Rechtsbeugung

BGH hebt Urteil auf!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine frühere Verurteilung wegen Rechtsbeugung aufgehoben und eine Thüringer Richterin rechtskräftig freigesprochen. Damit endet ein Verfahren, das auf eine Entscheidung aus der Anfangsphase der Corona-Pandemie zurückgeht. Der BGH Freispruch sorgt für große Aufmerksamkeit, weil er die hohen Anforderungen an den Straftatbestand der Rechtsbeugung verdeutlicht.

Eilantrag des eigenen Vaters während der Corona-Pandemie

Nach den Feststellungen des Landgerichts Gera war die Richterin im April 2020 als Proberichterin im Bereitschaftsdienst tätig. Ausgerechnet an diesem Tag ging ein Eilantrag ihres Vaters ein, der als evangelischer Pfarrer den Zutritt zu einer schwer erkrankten Bewohnerin eines Seniorenheims erreichen wollte.

Das Heim hatte Besuche aufgrund der damaligen Corona-Schutzmaßnahmen grundsätzlich untersagt. Die Richterin entschied noch am selben Abend zugunsten ihres Vaters und verpflichtete das Seniorenheim per einstweiliger Verfügung, ihm unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen jederzeit Zutritt zu der Bewohnerin zu gewähren.

Das Verwandtschaftsverhältnis erwähnte sie weder in der Entscheidung noch in der Gerichtsakte. Außerdem übergab sie den Beschluss an ihrer Privatanschrift an ihren Vater.

Landgericht sah Rechtsbeugung

Das Landgericht Gera bewertete dieses Verhalten als Rechtsbeugung. Nach Auffassung der Strafkammer hätte die Richterin wegen des engen Verwandtschaftsverhältnisses nicht über den Antrag entscheiden dürfen. Sie wurde deshalb zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung setzte das Gericht zur Bewährung aus.

Als belastende Umstände wertete das Landgericht insbesondere die fehlende Offenlegung des Vater-Tochter-Verhältnisses, die unterbliebene Anhörung der Gegenseite sowie die persönliche Übergabe des Beschlusses.

Bundesgerichtshof hebt Urteil auf

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs kam jedoch zu einer anderen rechtlichen Bewertung. Zwar habe die Richterin objektiv einen schwerwiegenden Rechtsfehler begangen, weil sie gesetzlich von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen gewesen sei. Für eine Verurteilung wegen Rechtsbeugung reiche dies jedoch nicht aus.

Nach Auffassung des BGH ließen die Feststellungen nicht erkennen, dass die Richterin bewusst Recht und Gesetz missachtet habe, um ihrem Vater einen unzulässigen Vorteil zu verschaffen oder sich eine unberechtigte Zuständigkeit anzumaßen.

Keine sachfremde Motivation festgestellt

Auch weitere Verfahrensfehler begründeten nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keine strafbare Rechtsbeugung. Zudem sei die eigentliche Entscheidung über den Zugang des Pfarrers rechtlich nicht unvertretbar gewesen. Die Annahme, dass das ausgesprochene Besuchsverbot ermessensfehlerhaft gewesen sein könnte, bewegte sich nach Auffassung des Gerichts noch innerhalb des rechtlich Vertretbaren.

Der BGH Freispruch erfolgte unmittelbar durch den Bundesgerichtshof. Weitere Feststellungen, die eine Verurteilung hätten tragen können, seien ausgeschlossen. Damit ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.

Bedeutung der Entscheidung

Die Entscheidung macht deutlich, dass nicht jeder schwerwiegende Rechtsfehler automatisch den Straftatbestand der Rechtsbeugung erfüllt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind hierfür besonders hohe Voraussetzungen erforderlich. Erforderlich ist eine bewusste und schwerwiegende Abkehr von Recht und Gesetz aus sachfremden Motiven. Diese Voraussetzungen sah der Senat im vorliegenden Fall nicht als erfüllt an.

Weitere Informationen zum Bundesgerichtshof finden Sie auf der Website des Bundesgerichtshofs.

Weitere Meldungen aus Deutschland finden Sie auch in unserem Bereich Deutschland, in den News sowie bei aktuellen Fahndungen.

Erstellt mit Hilfe von KI

  • Thüringen & Umland

Beitragsnavigation

Zurück: Einbruchserie nach Waldfest in Grünebach
Weiter: Schweres Busunglück in Italien: Sechs Tote und 34 Verletzte nach Massenkarambolage

WERBUNG

Social Media Accounts

LINKTREE

Anzeige

  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum