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BGH-Urteil sorgt für Aufsehen: Reisender erhält Tausende Euro zurück!

11. Juni 2026 3 Minuten gelesen
Reisepass Fahndungsausschreibung

Gemeinde haftet für Kosten einer gescheiterten Auslandsreise wegen fortdauernder Fahndungsausschreibung eines Reisepasses

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 11. Juni 2026 (Az. III ZR 179/25) entschieden, dass eine Gemeinde für die Kosten einer gescheiterten Auslandsreise haften kann, wenn ein Reisepass trotz Wiederauffindens weiterhin zur Fahndung ausgeschrieben bleibt. Das Urteil stärkt die Rechte von Reisenden und konkretisiert die Amtspflichten von Passbehörden.

Reisepass als verloren gemeldet und wiedergefunden

Der Kläger hatte im August 2022 den Verlust seines Reisepasses bei der zuständigen Gemeinde gemeldet und gleichzeitig einen neuen Pass beantragt. Nach seinem Vortrag fand er den Pass noch am selben Tag wieder und informierte die Behörde unverzüglich darüber.

Für November 2022 hatte der Mann gemeinsam mit seiner Ehefrau eine Reise nach Neuseeland gebucht. Später stellte sich heraus, dass sein Reisepass weiterhin im Fahndungssystem geführt wurde. Dies führte zunächst zur Ablehnung einer ESTA-Genehmigung für einen geplanten Transit über die USA.

Einreise nach Neuseeland verweigert

Der ursprünglich vorgesehene Flug musste deshalb umgebucht werden. Die Reise führte schließlich über Dubai und Melbourne. Dort verweigerten die Behörden dem Kläger aufgrund des weiterhin zur Fahndung ausgeschriebenen Reisepasses die Einreise und damit auch die Weiterreise nach Neuseeland.

Die geplante Urlaubsreise konnte dadurch nicht angetreten werden. Der Kläger verlangte daraufhin unter anderem die Erstattung des Reisepreises sowie der Umbuchungskosten.

Bundesgerichtshof sieht Amtspflichtverletzung

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs verletzten die Mitarbeiter der Gemeinde ihre Amtspflichten. Sie hätten die zuständige Polizeidienststelle unverzüglich über das Wiederauffinden des Reisepasses informieren müssen. Dadurch wäre die Löschung des Verlustvermerks in den relevanten Fahndungssystemen möglich gewesen.

Der BGH stellte fest, dass diese Pflicht auch dem Schutz des Passinhabers dient. Ziel sei es, die Funktion eines Reisepasses als anerkanntes Reisedokument wiederherzustellen und Nachteile für den Betroffenen zu vermeiden.

Reisekosten vollständig ersatzfähig

Während das Berufungsgericht lediglich die Kosten für die Flugumbuchung zugesprochen hatte, ging der Bundesgerichtshof deutlich weiter. Nach Auffassung des III. Zivilsenats gehören auch die Kosten der gescheiterten Reise zum ersatzfähigen Schaden.

Der Kläger habe darauf vertrauen dürfen, dass sein Reisepass ordnungsgemäß geführt werde und als gültiges Reisedokument nutzbar sei. Deshalb seien auch die bereits vor der Amtspflichtverletzung getätigten Reiseaufwendungen vom Schutzbereich des Amtshaftungsrechts umfasst.

Das Urteil verdeutlicht die hohe Verantwortung der Passbehörden bei der Pflege von Register- und Fahndungsdaten. Fehlerhafte oder verspätete Meldungen können erhebliche finanzielle Folgen für Reisende haben und Schadensersatzansprüche gegen die zuständige Behörde auslösen.

Weitere aktuelle Gerichtsentscheidungen finden Sie in unserer Rubrik Deutschland. Zusätzliche Nachrichten aus Behörden und Verwaltung gibt es unter News.

Offizielle Informationen zum deutschen Passwesen stellt das Bundesministerium des Innern bereit. Informationen zu Fahndungssystemen veröffentlicht außerdem das Bundeskriminalamt.

Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

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