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BGH verhandelt über Rechtsschutz bei behaupteten Corona-Impfschäden

18. September 2026 3 Minuten gelesen
Rechtsschutz bei Corona-Impfschäden

BGH prüft Ablehnung durch Rechtsschutzversicherung

Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich am 11. November 2026 mit dem Rechtsschutz bei Corona-Impfschäden. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für ein Vorgehen gegen einen Impfstoffhersteller ablehnen durfte.

Der IV. Zivilsenat will die Sache ab 10 Uhr verhandeln. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen IV ZR 214/25. Eine Entscheidung über den konkreten Fall oder eine Haftung des Impfstoffherstellers liegt damit noch nicht vor.

Versicherter fordert Deckungsschutz

Der Kläger verlangt von seiner Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage für ein außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen gegen die Herstellerin des SARS-CoV-2-Impfstoffs „Comirnaty“. Der Versicherungsvertrag umfasst die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Die Versicherungsbedingungen erlauben dem Versicherer allerdings eine Ablehnung, wenn die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen nach seiner Einschätzung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg besitzt.

Weitere Meldungen aus Deutschland finden Leser in unserer Rubrik Deutschland. Einen Überblick über aktuelle Nachrichten bietet außerdem die Seite News.

Kläger berichtet von gesundheitlichen Beschwerden

Der Kläger erhielt am 11. Mai, 15. Juni und 15. Dezember 2021 jeweils eine Impfung mit „Comirnaty“. Nach seiner Darstellung leidet er infolge dieser Impfungen an einer Autoimmunschwäche.

Er macht unter anderem geltend, dass seine Füße nach einer Verletzung aus dem Jahr 2022 regelmäßig anschwellen und stark schmerzen. Die Beschwerden sollen auftreten, wenn er länger als eine Stunde steht oder länger als eine halbe Stunde läuft.

Im Juni 2023 bat der Mann seine Versicherung um eine Deckungszusage für die außergerichtliche Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs. Der Versicherer lehnte die Anfrage ab. Er sah für das geplante Vorgehen keine hinreichenden Erfolgsaussichten.

Landgericht und Oberlandesgericht weisen Klage zurück

Das Landgericht wies die Klage auf Deckungsschutz ab. Anschließend blieb auch die Berufung vor dem Oberlandesgericht ohne Erfolg.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts bietet eine Inanspruchnahme des Impfstoffherstellers auf Grundlage von § 84 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Das Gericht sah unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung kein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffs.

BGH prüft Rechtsschutz bei Corona-Impfschäden

Das Oberlandesgericht ließ die Revision zu. Der Kläger verfolgt deshalb seinen Anspruch auf Rechtsschutz bei Corona-Impfschäden vor dem Bundesgerichtshof weiter.

Der BGH muss nun klären, ob der Versicherer seine Deckungszusage mit Blick auf die Erfolgsaussichten verweigern durfte. Das Verfahren betrifft somit unmittelbar den Versicherungsschutz für das geplante Vorgehen. Der Senat entscheidet in diesem Verfahren nicht unmittelbar über einen Schadensersatzanspruch gegen den Impfstoffhersteller.

Informationen zu Verhandlungen und Entscheidungen veröffentlicht der Bundesgerichtshof.

Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

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