Zwei junge Biber haben sich heute Morgen in eine feuchte Notlage gebracht.
Zum Dienstbeginn machen Mitarbeiter immer einen morgendlichen Rundgang und kontrollieren die Rechenanlage im Bereich der Mariannenbrรผcke.
Dabei machte ein Mitarbeiter eine ungewรถhnliche Entdeckung. Zwei junge Biber waren an den Stahlstangen hรคngen geblieben und kamen aus eigener Kraft nicht heraus. Das Einschalten der automatischen Reinigungsfunktion hรคtte die Tiere zwangslรคufig getรถtet oder zumindest schwer verletzt.
Da er selbst die Tiere nicht befreien konnte, rief er die Feuerwehr. Die Besatzung eines Kleinalarmfahrzeugs schรคtzte die Situation fรผr die Tiere ebenfalls extrem gefรคhrlich ein. Da es sich bei Bibern aus naturschutzrechtlicher Sicht um besonders schรผtzenswerte Tiere handelt, schaltete die Klaf-Besatzung zudem die untere Naturschutzbehรถrde und den รถrtlichen Biberbeauftragten ein. Im Normalfall ist das Stรถren eines Bibers in seinem Lebenstraum unter Strafe gestellt.
Da es sich hier aber um eine lebensbedrohliche Situation fรผr die Tiere handelte, stimmten sich die Institutionen ab. Beherzt griffen die Einsatzkrรคfte und der Beauftragte nach den Wildtieren und setzten sie in eine Transportbox da ein Einfangen mit einem Kescher bei den Opfern nicht auf Gegenliebe stieร.
Nach getaner Arbeit transportierten die Beteiligten die beiden Jungtiere in einen ruhigen Bereich der Isar, an dem sie wieder in die freie Wildbahn entlassen wurden.
