Ein Fahrzeugführer befuhr mit seinem PKW die L214 in Weiler in Fahrtrichtung Waldalgesheim. Aufgrund zu geringen Seitenabstandes, infolge Alkoholgenusses und dem Einfluss berauschender Mittel, touchierte das Fahrzeug im Vorbeifahren einen am rechten Fahrbahnrand ordnungsgemäß abgestellten PKW. Im weiteren Verlauf drehte der Verursacher sein Fahrzeug und befuhr die L214 in entgegengesetzte Fahrtrichtung in Richtung Bingen. Kurz vor Ortseingang Bingerbrück überfuhr er die Mittellinie der Fahrbahn und geriet auf die Gegenfahrspur. Hierbei gefährdete er einen entgegenkommenden PKW Fahrer, welcher nur durch Ausweichen einen Zusammenstoß beider Fahrzeuge verhindern konnte. Durch das Ausweichmanöver touchierte dieser PKW mit dem Fahrzeugreifen den neben der Fahrbahn befindlichen Bordstein, sodass der Reifen beschädigt wurde. Das Verursacherfahrzeug konnte dann in der Stromberger Straße angehalten einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Hierbei wurde bei dem Fahrer deutlicher Atemalkoholgeruch festgestellt. Die Durchführung eines freiwilligen Atemalkoholtests ergab einen Wert von 2,32 Promille. Am Fahrzeug konnten korrespondierende, frische Unfallschäden festgestellt werden. Ein durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv auf die Stoffgruppe Amphetamin. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein sichergestellt.