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Bis zu 250 € Strafe bei Verletzung der Maskenpflicht

Rheinland-Pfalz: 10 Euro Verwarnungsgeld

Von Montag an muss im ÖPNV und in Geschäften im Land ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
In der ersten Woche soll es dem Ministerium zufolge bei einer Ermahnung bleiben, ab der zweiten Woche kann dann ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig werden.

Wenn Mitarbeiter geöffneter Geschäfte Mund und Nase nicht abgedeckt haben, soll dies mit einem Bußgeld von 250 Euro für die Betreiber geahndet werden – sofern es in dem Laden keine anderweitigen Schutzmaßnahmen wie Trennwände gibt.

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