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Biss nach Streit um Mund-Nase-Bedeckung – FFP2 Pflicht in ÖNPV

München

 

Eine 37-Jährige, die am Sonntagmittag (7. November) in einem Geschäft im Hauptbahnhof auf die fehlende Mund-Nase-Bedeckung hingewiesen wurde, griff die Verkäuferin tätlich an und biss sie in den Arm.

Das Wichtigste vorweg. Seit Samstag, 6. November gilt nach einem Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung (Änderung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) wieder eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV. Davon betroffen sind Züge und S-Bahnen sowie Bahnhöfen und Haltepunkten in ganz Bayern.

Die Münchner Bundespolizei wird b.a.W. bei allen die noch mit einer sog. Operationsmaske unterwegs sind, und sich bei einer Ansprache einsichtig zeigen, dies großzügig handhaben. Uneinsichtige und Personen, die ohne Mund-Nase-Bedeckung angetroffen werden, müssen weiterhin mit einer Meldung an die zuständigen bayerischen Behörden und damit mit einem Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz rechnen.

Eine mit 1,98 Promille alkoholisierte 37-jährige Ungarin hatte am Sonntag gegen 12:30 Uhr ein Kosmetik-Geschäft im Zwischengeschoss des Hauptbahnhofes betreten. Da sie ohne Mund-Nase-Bedeckung eintrat, wies eine 24-jährige Verkäuferin sie auf das Fehlen der erforderlichen Maske hin. Die 37-Jährige aus Aubing wurde sofort aggressiv und schrie lautstark um sich. Anschließend biss die 37-Jährige die Verkäuferin unvermittelt in den Arm und beleidigte die Frau. Zudem kratzte die Ungarin die 24-Jährige am Arm und riss an deren Haaren.

Durch Hilfeschreie der Verkäuferin wurden Zeugen im gut frequentierten Hauptbahnhof auf die Tätlichkeiten aufmerksam und die 37-Jährige ließ von ihrem Opfer ab. Bei Eintreffen alarmierter Bundespolizisten gingen sich beide Frauen verbal an.

Die 24-Jährige war nur leicht verletzt, verzichtete auf ärztliche Begutachtung. Nach Anzeigenaufnahme wegen Körperverletzung und Beleidigung wurde die 37-jährige Ungarin auf freiem Fuß belassen. Ihre Daten wurden zur Ahndung des Verstoßes gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an die zuständige Behörde weitergeleitet.

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