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Christina Block bricht Kreuzverhör ab

19. August 2025 1 Min. Lesezeit
gericht-urteil

Prozess um Steakhaus-Erbin Christina Block: Vorwurf der Beauftragung einer KindesentfĂĽhrung

Hintergrund der Anklage

Christina Block, Erbin der berĂĽhmten Steakhaus-Kette , steht am Landgericht Hamburg vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, die EntfĂĽhrung ihrer Kinder in Auftrag gegeben zu haben. DafĂĽr soll sie eine israelische Sicherheitsfirma kontaktiert haben. Block weist die VorwĂĽrfe entschieden zurĂĽck.

Verhandlung und Verhalten der Angeklagten

Am fünften Verhandlungstag erschien Christina Block sichtlich erschöpft. Wegen der Hitze und ihrer Verfassung bat sie um eine Unterbrechung. Die Vorsitzende Richterin beendete die Sitzung rund eine Stunde früher als geplant.

Im Gerichtssaal kam es zu Wortgefechten zwischen Block und dem Anwalt ihres Ex-Mannes Stephan Hensel. Block warf Hensel vor, die Kinder entfremdet zu haben. Zudem erhob sie schwere VorwĂĽrfe im Zusammenhang mit dem Tod ihrer Mutter, was fĂĽr Betroffenheit im Saal sorgte.

Verteidigung und Aussagen

Die Angeklagte erklärte, erstmals von den Entführungsplänen durch ihre verstorbene Mutter erfahren zu haben. Sie betont, selbst keine Initiative ergriffen zu haben. Ihre Verteidigung kritisierte zudem die Verwendung digitaler Beweismittel, die ihrer Ansicht nach nicht ordnungsgemäß beschlagnahmt worden seien.

Der nächste Verhandlungstermin ist für den 26. August 2025 angesetzt.

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