Blöd gelaufen ist der Tag für einen Verkehrsteilnehmer auf der A 3, der eine Zivilstreife der Koblenzer Kriminalpolizei bedrängte. Unwissend, dass vor ihm die Polizei fuhr, verringerte der 20-Jährige über mehrere hundert Meter derart den Abstand zum vorausfahrenden zivilen Polizeifahrzeug, dass die Kennzeichen nicht mehr zu erkennen waren. Nachdem die Beamten die Fahrspur frei machten, setzte der junge Mann seine Fahrt mit bis zu 180 km/h – bei erlaubten 130 km/h – fort. Kurze Zeit später wurde er angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Der wahrgenommene Alkoholgeruch und die damit einhergehende Vermutung des Konsums bestätigte sich nach dem durchgeführten Atemalkoholtest: 0,51 Promille. Seine Fahrweise wurde von den Einsatzkräften als “Fahren mit Ausfallerscheinungen” und somit als relative Fahruntüchtigkeit gewertet. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.