Nachdem ein 59-jรคhriger einschlรคgig vorbestrafter Bochumer sich sexuell an einem Kind (11) vergangen hat, ordnet das AG Bochum Untersuchungshaft gegen den vorbestraften Sexualstraftรคter an.
Am Freitag, 6. August, erlangte die Polizei Bochum gegen 18.15 Uhr Kenntnis darรผber, dass ein Mann in Begleitung eines fremden Kindes am Bochumer Hauptbahnhof unterwegs sei, obwohl dieser in der Vergangenheit aufgrund eines Sexualdelikts zum Nachteil eines Kindes verurteilt worden sei und eigentlich keinen Kontakt zu Kindern haben dรผrfe.
Im Rahmen der sofort eingeleiteten umfangreichen Fahndungsmaรnahmen konnten ein 59-Jรคhriger Mann und spรคter auch ein elfjรคhriges Kind aus Bochum angetroffen werden. Bei dem Bochumer handelt es sich um einen unter Fรผhrungsaufsicht stehenden Probanden aus dem sogenannten KURS-Konzept (Konzept zum Umgang mit rรผckfallgefรคhrdeten Sexualstraftรคtern).
Im Rahmen der Ermittlungen erhรคrtete sich der Tatverdacht gegen den Mann, den Jungen sexuell missbraucht zu haben.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bochum wurde der Mann am Samstagnachmittag (7.) dem Haftrichter vorgefรผhrt, der einen Haftbefehl erlieร.
Die Ermittlungen des Kriminalkommissariats 12 dauern an. Weitere Auskรผnfte sind am Wochenende nicht mรถglich.
