Eine Bombendrohung in Dortmund hat am Mittwoch, 7. Oktober 2026, einen Polizeieinsatz an einer Grundschule ausgelöst. Lehrkräfte brachten die Kinder auf einen gegenüberliegenden Sportplatz. Nach der Durchsuchung gab die Polizei Entwarnung: Zu keiner Zeit bestand eine Gefahr.
Unbekannter Mann ruft im Schulsekretariat an
Gegen 11:50 Uhr meldete sich ein unbekannter Mann telefonisch im Sekretariat der Grundschule an der Paderborner Straße. Die Schule liegt im Dortmunder Stadtteil Körne. Der Anrufer behauptete sinngemäß, im Gebäude befinde sich eine Bombe.
Daraufhin alarmierten die Lehrkräfte umgehend die Polizei. Das Lehrpersonal reagierte zugleich auf die Drohung und räumte das Schulgebäude. Als Vorwand für die Evakuierung nutzten die Lehrkräfte eine Brandschutzübung.
Lehrkräfte bringen Kinder auf den Sportplatz
Die Grundschulkinder verließen das Gebäude und gingen mit dem Lehrpersonal auf den gegenüberliegenden Sportplatz. Anschließend durchsuchten Polizeibeamte die Schule. Dabei unterstützte sie der Hausmeister.
Die Einsatzkräfte fanden bei ihrer Suche keine verdächtigen Gegenstände. Damit bestätigte sich die Behauptung des unbekannten Anrufers bei der Durchsuchung nicht. Die Polizei stellte ausdrücklich klar, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr bestand.
Bombendrohung in Dortmund: Ermittlungen zum Anrufer laufen
Nach ihrem derzeitigen Kenntnisstand geht die Polizei nicht von einer ernstzunehmenden Drohung aus. Dennoch nimmt sie solche Einsätze sehr ernst und geht professionell vor. Die Beamten überprüften deshalb das Schulgebäude nach dem Anruf.
Außerdem leiteten die Polizisten ein Strafverfahren wegen Bedrohung ein. Die Ermittlungen zum unbekannten Anrufer dauern an. Die vorliegende Mitteilung nennt keine weiteren Angaben zu seiner Identität oder zum Hintergrund des Anrufs.
OGS-Unterricht findet anschließend wie vorgesehen statt
Nach Abschluss des Polizeieinsatzes konnte die Grundschule den vorgesehenen OGS-Unterricht durchführen. Die Bombendrohung in Dortmund führte damit zunächst zur Räumung und Durchsuchung der Schule. Nach der Entwarnung stand dem anschließenden OGS-Unterricht jedoch nichts entgegen.
Die zentrale Aussage der Polizei bleibt eindeutig: Eine Gefahr bestand zu keiner Zeit. Zugleich verfolgen die Ermittler den Anruf weiter. Die Entwarnung zur Sicherheitslage beendet somit nicht die Ermittlungen wegen der telefonischen Bedrohung.
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