Die Polizei Mayen wurde am 29.05.2020, um 09.53 h, über den Eingang einer Bombendrohung beim AG Mayen informiert. Diese war zuvor per Email beim Amtsgericht Mayen eingegangen. Zunächst wurde der Gefahrenbereich durch Kräfte der Polizeidirektion Mayen abgesperrt. Es erfolgte kurzeitig eine Umleitung des innerörtlichen Verkehrs. Eine sofort in enger Abstimmung mit dem Direktor des Amtsgerichtes durchgeführte Analyse und Bewertung der Ernsthaftigkeit des Inhalts, führte zu dem Ergebnis, dass keine konkrete Gefährdungslage anzunehmen war. Die Sofortmaßnahmen wurden sukzessive aufgehoben. Gegen den noch unbekannten Absender der Email ist ein Strafverfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhen von Straftaten eingeleitet worden. Die Kriminalpolizei Mayen hat diesbezüglich ihre Ermittlungen aufgenommen.
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Polizeiinspektion Mayen