“Bombe im Koffer” – Scherz geht nach hinten los
Ein Bombenscherz am Flughafen Frankfurt hat am 16. März für einen größeren Einsatz an der Luftsicherheitskontrolle gesorgt.
Ein 59-jähriger Franzose wollte über den Flughafen Frankfurt am Main zurück in seine Heimat fliegen. Doch mit einer leichtfertigen Äußerung über eine Bombe in seinem Gepäck verhinderte er seine Weiterreise vorübergehend selbst.
Nach bisherigen Angaben kontrollierte das Sicherheitspersonal das Gepäck des Mannes bei der Luftsicherheitskontrolle genauer.
Dabei schlug ein Sprengstofftest zunächst positiv an.
In dieser Situation erklärte der 59-Jährige gegenüber den Kontrollkräften, dass sich eine Bombe in seiner Tasche befinde. Aus Sicht der Einsatzkräfte musste diese Aussage sofort ernst genommen werden.
Sprengstofftest schlägt an – Mann wiederholt Aussage vor Bundespolizisten
Der Bombenscherz am Flughafen Frankfurt blieb nicht ohne Folgen.
Nach der ersten Äußerung zog das Sicherheitspersonal die Bundespolizei hinzu. Auch gegenüber den Beamten wiederholte der Franzose seine Aussage. Damit löste er weitere Maßnahmen aus, die den Ablauf an der Kontrollstelle erheblich beeinflussten.
Erst Spezialkräfte konnten das Handgepäck des Mannes abschließend überprüfen und als ungefährlich einstufen. Danach beendeten die Verantwortlichen die eingeleiteten Sicherheitsmaßnahmen.
Für den Reisenden hatte der Vorfall dennoch direkte Konsequenzen.
Weiterflug nach Frankreich ausgeschlossen
Nach dem Vorfall durfte der 59-Jährige seinen geplanten Flug nach Frankreich nicht antreten. Die zuständigen Stellen schlossen ihn von der Weiterreise aus. Zudem leiteten die Behörden Ermittlungen gegen den Mann ein.
Der Fall zeigt erneut sehr deutlich, dass ein Bombenscherz am Flughafen Frankfurt oder an einem anderen Airport niemals als harmlos gilt. Sicherheitskräfte müssen in solchen Situationen sofort reagieren. Schon einzelne Aussagen können umfangreiche Kontrollen, Verzögerungen und zusätzliche Einsätze auslösen.
Erhebliche Folgen bei leichtfertigen Aussagen
Wer im Bereich eines Flughafens mit Äußerungen über Bomben oder andere gefährliche Gegenstände auffällt, muss regelmäßig mit ernsten Folgen rechnen. Dazu zählen Ermittlungsverfahren, der Ausschluss vom Flug sowie mögliche Regressforderungen. Gerade im sensiblen Bereich der Luftsicherheit bewerten die Behörden solche Aussagen nicht als Bagatelle.
