Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach einem Wohnhausbrand in Neuwied in der Nacht zum 08.09.2022 gegen einen 27jรคhrigen Beschuldigten aus dem Kreis Neuwied ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Tรถtungsdeliktes eingeleitet.
In dem von dem Brand betroffenen Haus wurde ein Leichnam aufgefunden, der ersten Erkenntnissen zufolge Spuren von Gewalteinwirkung aufwies. Das abschlieรende Ergebnis der angeordneten Obduktion steht allerdings noch aus.
Wohnhausbrand in Neuwied – eine Person verstorben – Kripo ermittelt
Der Verdacht gegen den Beschuldigten grรผndet sich insbesondere auf die Angaben eines Zeugen zu รuรerungen, die der Beschuldigte nach Ausbruch des Brandes getroffen haben soll.
Die Staatsanwaltschaft hat beim Amtsgericht Koblenz den Erlass eines Haftbefehls gegen den aktuell nicht vernehmungsfรคhigen Beschuldigten beantragt.
Die Ermittlungen dauern an. Sie erstrecken sich u.a. auf die Frage der Identitรคt der verstorbenen Person und die genaue Brandursache. Nach einer eingehenden Brandschau wird รผber die Bestellung eines Sachverstรคndigen zu entscheiden sein. Schlieรlich werden die Ermittlungen auch die Frage umfassen, ob der Beschuldigte zur Tatzeit in seiner Schuldfรคhigkeit eingeschrรคnkt gewesen sein kรถnnte.
Nรคhere Angaben zum Umfang des Schadens sind derzeit nicht mรถglich.
Vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen und angesichts der fรผr den Beschuldigten geltenden Unschuldsvermutung kรถnnen weitere Auskรผnfte, auch auf Nachfrage, zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben werden.
Rechtliche Hinweise:
Gemรคร ยง 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsรคchliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeutet mithin weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsรคchlich strafbar gemacht haben, noch dass fรผr ihre spรคtere Verurteilung eine รผberwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Fรผr den Beschuldigten gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Hieran รคndert auch der etwaige Erlass eines Haftbefehls nichts.
