Brandanschlag auf Stromversorgung in Berlin: BKA und GBA bitten um Hinweise
Nach einem schweren Brandanschlag auf die Stromversorgung in Berlin bitten das Bundeskriminalamt (BKA) und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) die Bevölkerung um Mithilfe. Unbekannte beschädigten am Samstagmorgen, 3. Januar 2026, mehrere Starkstromkabel im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Die Tat führte zu massiven Stromausfällen in mehreren Berliner Stadtteilen.
Großflächiger Stromausfall mit dramatischen Folgen
Gegen 05:44 Uhr meldeten Techniker einen Defekt an Kabelleitungen im Bereich einer Kabelbrücke im Südwesten der Hauptstadt. Einsatzkräfte stellten schnell fest, dass ein Brand mehrere Starkstromkabel zerstört hatte. Diese Leitungen versorgten ein angrenzendes Heizkraftwerk in Berlin-Lichterfelde.
In den Stadtteilen Nikolassee, Wannsee, Zehlendorf und Lichterfelde fiel der Strom aus. Rund 45.000 Privathaushalte, etwa 2.200 Gewerbebetriebe sowie mehrere Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen waren betroffen. Teilweise dauerten die Unterbrechungen der Stromversorgung mehrere Tage an. Auch Notrufnummern, Festnetz- und Mobilfunkverbindungen funktionierten zeitweise nur eingeschränkt.
Selbstbezichtigung durch „Vulkangruppen“
Nach dem Brandanschlag auf die Stromversorgung in Berlin veröffentlichten die sogenannten „Vulkangruppen“ ein Selbstbekennerschreiben. Darin beanspruchten sie die Tat für sich und erklärten, sie hätten gezielt die fossile Energiewirtschaft angreifen wollen. Das Heizkraftwerk in Berlin-Lichterfelde habe man nach eigener Darstellung „erfolgreich sabotiert“.
Seit 2011 verübten mutmaßliche Mitglieder dieser Gruppierung in Berlin und Brandenburg immer wieder Brandanschläge auf kritische Infrastrukturen. Betroffen waren in der Vergangenheit unter anderem Bahnanlagen, Telekommunikationseinrichtungen und öffentliche Versorgungsleitungen.
Ermittlungen wegen Terrorverdachts
Der Generalbundesanwalt führt ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt. Die Bundesanwaltschaft prüft unter anderem den Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der verfassungsfeindlichen Sabotage, der Brandstiftung sowie der Störung öffentlicher Betriebe. Das BKA übernimmt die polizeilichen Ermittlungen.
Um die Täter zu identifizieren, setzt das BKA eine Belohnung von bis zu einer Million Euro aus. Diese gilt für Hinweise, die bis zum 24. Februar 2026 eingehen und zur Ergreifung der Verantwortlichen führen.
So können Zeugen Hinweise geben
Hinweise nimmt das BKA telefonisch unter +49 (0)800 – 01 30 1 10 entgegen. Zusätzlich steht ein Online-Hinweisportal zur Verfügung, über das auch Fotos und Videos hochgeladen werden können. Alternativ können sich Hinweisgeber an jede Polizeidienststelle wenden.
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Offizielle Informationen stellt das Bundeskriminalamt sowie der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof bereit.
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