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Bund kämpft um Milliarden im Masken-Streit

19. Juni 2026 3 Minuten gelesen
Corona-Masken-Urteil

Masken-Urteil wird für den Bund immer teurer: Fast 350 Millionen Euro in einem einzigen Verfahren

Die juristische Aufarbeitung der Corona-Maskenbeschaffung belastet den Bund zunehmend. In einem der größten laufenden Verfahren rund um die Beschaffung von Schutzmasken während der Pandemie hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln Ende Mai eine weitreichende Entscheidung getroffen. Statt rund 33 Millionen Euro muss der Bund nach dem Urteil nun knapp 220 Millionen Euro an einen Maskenhändler aus Brandenburg zahlen.

Zusätzlich fallen erhebliche Verzugszinsen an. Nach Informationen des „Spiegel“ belaufen sich diese inzwischen auf rund 128 Millionen Euro. Die Summe wächst demnach täglich weiter an. Damit liegt die finanzielle Belastung für den Bund in diesem Verfahren bereits bei nahezu 350 Millionen Euro.

Open-House-Verfahren während der Corona-Pandemie

Der Ursprung des Rechtsstreits reicht zurück in das Frühjahr 2020. Zu Beginn der Corona-Pandemie herrschte bundesweit ein akuter Mangel an FFP2-Masken. Das damalige Bundesgesundheitsministerium unter Leitung von Jens Spahn setzte deshalb auf ein sogenanntes Open-House-Verfahren.

Bei diesem Modell konnte grundsätzlich jeder Anbieter Schutzmasken liefern. Der Bund garantierte einen festen Preis von 4,50 Euro pro Maske. Weder die Anzahl der Lieferanten noch die Liefermengen wurden begrenzt. In der Folge meldeten sich deutlich mehr Anbieter als ursprünglich erwartet.

Bund verweigerte später Abnahmen und Zahlungen

Mit der Entspannung der Marktlage im weiteren Verlauf des Jahres 2020 änderte sich die Situation. Die Produktion von Schutzmasken nahm zu und die Marktpreise sanken deutlich.

Nach Angaben der Kläger wurden zahlreiche Bestellungen später nicht mehr vollständig abgenommen oder bezahlt. Der Bund verwies dabei unter anderem auf verspätete Lieferungen sowie angebliche Qualitätsmängel der Ware.

Genau diese Vorgehensweise beschäftigt mittlerweile zahlreiche Gerichte in Deutschland. Viele Händler sehen sich durch die Entscheidungen des Bundes benachteiligt und fordern Schadensersatz.

OLG Köln stärkt Position der Maskenhändler

Das OLG Köln kam nun zu dem Ergebnis, dass die Argumentation des Bundes in diesem Fall nicht ausreicht. Nach Auffassung des Gerichts lag kein sogenanntes Fixgeschäft vor, bei dem Verträge automatisch mit Ablauf einer Frist ihre Gültigkeit verlieren.

Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass Lieferungen nicht pauschal wegen Fristüberschreitungen oder behaupteter Mängel zurückgewiesen werden konnten. Mehrere Anbieter hatten zwar verspätet geliefert, wollten ihre vertraglichen Verpflichtungen jedoch weiterhin erfüllen.

Bundesgerichtshof soll endgültige Entscheidung treffen

Der Bund setzt nun auf eine Überprüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dort soll geklärt werden, ob die bisherigen Urteile Bestand haben oder aufgehoben werden.

Die finanziellen Risiken reichen weit über das aktuelle Verfahren hinaus. Insgesamt geht es bei den laufenden Maskenklagen nach Angaben des Bundes um rund 2,3 Milliarden Euro. Einschließlich möglicher Verzugszinsen könnte sich die Belastung sogar auf bis zu vier Milliarden Euro erhöhen.

Bis zu einer endgültigen Entscheidung aus Karlsruhe laufen die Zinsen jedoch weiter. Dadurch wächst die finanzielle Belastung für den Staat und damit letztlich auch für die Steuerzahler Woche für Woche an.

Weitere aktuelle Nachrichten aus Deutschland finden Sie auch in unserem Bereich Deutschland. Weitere Entwicklungen zu Gerichtsverfahren und Ermittlungen lesen Sie zudem unter News sowie in unseren aktuellen Fahndungen.

Informationen zum Bundesgerichtshof finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesgerichtshofs. Informationen zum Bundesministerium für Gesundheit stellt das Bundesgesundheitsministerium bereit.

Wichtige Polizeimeldungen aus der ganzen Welt findest Du hier.

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