Messerangriff in Siegener Stadtfestbus
Der Messerangriff im Siegener Stadtfestbus beschäftigt weiterhin die deutsche Justiz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun die lebenslange Freiheitsstrafe gegen die Angeklagte bestätigt. Damit ist das Urteil des Landgerichts Siegen rechtskräftig. Die Frau hatte im August 2024 mehrere Fahrgäste in einem Shuttlebus zum Stadtfest mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt.
Geplanter Angriff auf das Siegener Stadtfest
Nach den Feststellungen des Landgerichts fasste die psychisch erkrankte, aber voll schuldfähige Angeklagte bereits am Vorabend den Entschluss, beim Siegener Stadtfest möglichst viele Menschen zu töten. Am 30. August 2024 stieg sie gegen 19:20 Uhr in einen eigens eingerichteten Shuttlebus Richtung Siegen ein. Während der Fahrt entschied sie sich spontan, die Tat bereits im Bus zu begehen.
Der Messerangriff im Siegener Stadtfestbus traf die Fahrgäste völlig unvorbereitet. Drei Personen verletzte die Täterin gezielt am Hals. Nur durch sofortige Erste-Hilfe-Maßnahmen überlebten die Opfer. Polizeibeamte, die als Erste am Tatort eintrafen, leisteten noch vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes lebensrettende Hilfe.
Weitere Verletzte und rechtliche Einordnung
Eine weitere Mitfahrerin versuchte, die Angreiferin festzuhalten. Dabei erlitt sie eine Schnittverletzung am Arm. Das Landgericht Siegen wertete die Tat als versuchten Heimtückemord in drei tateinheitlichen Fällen sowie als gefährliche Körperverletzung in insgesamt vier Fällen.
Die Verteidigung legte Revision ein und beschränkte diese auf den Strafausspruch. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüfte das Urteil umfassend. Dabei stellte das Gericht fest, dass keine Rechtsfehler zulasten der Angeklagten vorlagen. Die Revision scheiterte.
Urteil rechtskräftig – Signalwirkung der Entscheidung
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs bleibt die lebenslange Freiheitsstrafe bestehen. Der Messerangriff im Siegener Stadtfestbus gilt damit juristisch als abschließend bewertet. Das Urteil unterstreicht die konsequente Ahndung schwerster Gewalttaten im öffentlichen Raum.
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