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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen grausamen Mordes an vierjährigem Kind aus Barsinghausen

Barsinghausen - Mord - lebenslange Freiheitsstrafe

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes an vierjährigem Kind aus Barsinghausen

Am 29. Mai 2024 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Hannover.

Die Angeklagten, Mutter und Stiefvater des Opfers, wurden wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde bei beiden festgestellt.

Schockierende Tat an wehrlosem Kind

Nach den Feststellungen des Landgerichts Hannover quälten und misshandelten die Angeklagten den vierjährigen Jungen und seine zwei Jahre ältere Schwester aus “erzieherischen Gründen”.

Anfang Januar 2023 schlugen sie mit einem “Fleischklopfer” auf den geschwächten Jungen ein. Drei Tage später starb er an inneren Blutungen und einem Schädel-Hirn-Trauma.

Misshandlung aus erzieherischen Gründen

Die Angeklagten misshandelten die Kinder einvernehmlich. Der Junge war zusätzlich durch Nahrungsentzug geschwächt. Aufgrund der Verletzungen und seines schlechten Allgemeinzustands erkannten die Angeklagten, dass er qualvoll sterben würde. Sie nahmen seinen Tod billigend in Kauf,
da sie sich durch ihn in ihrer Beziehung gestört fühlten.

Lebenslange Freiheitsstrafe bestätigt

Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil des Landgerichts Hannover. Die rechtliche Überprüfung durch den 6. Strafsenat ergab keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Rechtskräftiges Urteil für grausame Tat

Die Bestätigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof unterstreicht die Schwere der Tat. Die lebenslange Freiheitsstrafe reflektiert die Grausamkeit und das bewusste Handeln der Angeklagten.

Schwere der Schuld anerkannt

Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bedeutet, dass eine vorzeitige Entlassung nach
15 Jahren unwahrscheinlich ist. Die Angeklagten müssen sich ihrer vollen Verantwortung für die
grausame Tat stellen.

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