Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen grausamen Mordes an vierjährigem Kind aus Barsinghausen
Barsinghausen - Mord - lebenslange Freiheitsstrafe
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes an vierjährigem Kind aus Barsinghausen
Am 29. Mai 2024 bestätigte der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Hannover.
Die Angeklagten, Mutter und Stiefvater des Opfers, wurden wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wurde bei beiden festgestellt.
Schockierende Tat an wehrlosem Kind
Nach den Feststellungen des Landgerichts Hannover quälten und misshandelten die Angeklagten den vierjährigen Jungen und seine zwei Jahre ältere Schwester aus “erzieherischen Gründen”.
Anfang Januar 2023 schlugen sie mit einem “Fleischklopfer” auf den geschwächten Jungen ein. Drei Tage später starb er an inneren Blutungen und einem Schädel-Hirn-Trauma.
Misshandlung aus erzieherischen Gründen
Die Angeklagten misshandelten die Kinder einvernehmlich. Der Junge war zusätzlich durch Nahrungsentzug geschwächt. Aufgrund der Verletzungen und seines schlechten Allgemeinzustands erkannten die Angeklagten, dass er qualvoll sterben würde. Sie nahmen seinen Tod billigend in Kauf,
da sie sich durch ihn in ihrer Beziehung gestört fühlten.
Lebenslange Freiheitsstrafe bestätigt
Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil des Landgerichts Hannover. Die rechtliche Überprüfung durch den 6. Strafsenat ergab keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Rechtskräftiges Urteil für grausame Tat
Die Bestätigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof unterstreicht die Schwere der Tat. Die lebenslange Freiheitsstrafe reflektiert die Grausamkeit und das bewusste Handeln der Angeklagten.
Schwere der Schuld anerkannt
Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bedeutet, dass eine vorzeitige Entlassung nach
15 Jahren unwahrscheinlich ist. Die Angeklagten müssen sich ihrer vollen Verantwortung für die
grausame Tat stellen.